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Ratgeber: Ohne diese Versicherungen sollten Sie nicht auf die Skipiste

Ratgeber

Ohne diese Versicherungen sollten Sie nicht auf die Skipiste

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    7000 Skiunfälle enden pro Jahr im Krankenhaus.
    7000 Skiunfälle enden pro Jahr im Krankenhaus. Foto: Angelika Warmuth, dpa (Symbolbild)

    Wer den Berg sicher auf Skiern hinabgleiten will, sollte sich gut vorbereiten. Neben regelmäßigem Ausdauersport und guter Ausrüstung gehört dazu auch der passende Versicherungsschutz. Denn nicht nur Pistengaudi und Après-Ski gehören zum Wintersportvergnügen dazu, sondern leider auch jedes Jahr wieder schwere Unfälle.

    Nach Zahlen der Auswertungsstelle für Skiunfälle verletzen sich in jeder Saison mehr als 40.000 Deutsche. Zwar sind die meisten Blessuren eher harmloser Natur. Doch im Schnitt rund 7000 Skiunfälle enden weniger glimpflich und ziehen einen Krankenhausaufenthalt nach sich.

    Auch die Zahlen des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft sprechen eine klare Sprache: Obwohl der Sport wetterbedingt nur wenige Wochen im Jahr stattfindet, passiert jeder fünfte versicherte Sportunfall beim Ski- oder Snowboardfahren. Nicht nur Anfänger überschätzen ihre Fähigkeiten und fahren zu schnell. Stößt man dann mit anderen Skifahrern zusammen, kann das lebensbedrohliche Verletzungen nach sich ziehen.

    Wintersportler sollten nicht ohne Unfallversicherung auf die Piste

    Falls bei der Abfahrt Dritte zu Schaden kommen und entsprechende Ansprüche stellen, kann eine private Haftpflichtversicherung von existenzieller Bedeutung sein. „Gerade Personenschäden können schnell in die Tausende gehen“, warnt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Zudem kümmert sich die Versicherung auch um die Abwehr unberechtigter Ansprüche – notfalls sogar vor Gericht.

    Außerdem sollten Wintersportler nicht ohne private Unfallversicherung auf die Piste gehen. Sie bietet rund um die Uhr weltweiten Schutz und sichert dauerhafte Unfallfolgen finanziell ab. „Für Skifahrer eignen sich besonders Policen, die auch für etwaige Rettungs- und Bergungskosten aufkommen“, erläutert Kathrin Jarosch vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft. Richtig teuer kann die Bergung eines Verletzten vor allem dann werden, wenn dazu ein Helikopter benötigt wird.

    Ob die Krankenkasse für die oft sehr hohen Kosten aufkommt, hängt von einem juristischen Detail ab – nämlich ob der Transport als Bergung oder Rettung gilt. Die Kosten für eine Rettung übernehmen normalerweise die Krankenkassen. Denn bei einer Rettung ist der Verunglückte so schwer verletzt, dass ein Transport über die Piste oder auf der Straße eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes bedeuten könnte und daher der Helikopter notwendig ist.

    Anders verhält es sich bei einer Bergung: In diesem Fall ist der Transport mit einem Hubschrauber notwendig, weil der Verunglückte beispielsweise abseits der Piste liegt und es keine andere Möglichkeit gibt. Hier beteiligen sich die Krankenkassen nur anteilig an den Kosten. Ohne privaten Schutz muss der Verunglückte die Restbeträge selbst zahlen.

    Verbraucherschützer: Versicherungspakete für Skifahrer nicht empfehlenswert

    Für Wintersportvergnügen im Ausland ist zudem eine Auslandsreisekrankenversicherung unverzichtbar. Sie übernimmt unter anderem Behandlungs- und Klinikkosten sowie im Ernstfall einen Rücktransport ins Inland. Zwar besteht innerhalb der EU auch Schutz über die gesetzliche Krankenkasse. Doch der reicht oftmals nicht aus, weil er nur die Behandlungskosten in der üblichen Höhe des Urlaubslandes beinhaltet. Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt dann die entstehende Differenz.

    Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie meist auch eine Auslandsreisekrankenversicherung sind oftmals Teil sogenannter Wintersportversicherungen, die vielfach über Reiseveranstalter angeboten werden. Diese Versicherungspakete umfassen je nach Anbieter zusätzlich auch noch eine Rechtsschutz-, eine Sportgeräte- sowie eine Reiserücktrittsversicherung. Verbraucherschützer raten aber von derartigen Paketlösungen ab. Zum einen verfügen viele Verbraucher ohnehin schon über Unfall- und Haftpflichtversicherung und würden sich mit Abschluss einer Wintersportpolice doppelt versichern. Außerdem sind manche Bestandteile des Pakets nur im Einzelfall sinnvoll.

    Zusatzpolicen wie etwa eine Sportgeräte-Versicherung lohnen sich nämlich immer nur dann, wenn aktive Wintersportler ihre eigene, hochwertige Ausrüstung mit auf Reisen nehmen. Wird beispielsweise das Snowboard gestohlen oder beim Transport beschädigt, kommt der Versicherer für den Schaden auf. Geht das Snowboard hingegen bei der Abfahrt kaputt, springt die Versicherung meist nur ein, wenn das Gerät nicht älter als zwei Jahre ist, sagt Expertin Boss. „Außerdem gilt nur eine Zeitwerterstattung.“ Aufgrund ihres vergleichsweise hohen Beitrags empfiehlt sich eine Sportgeräte-Police daher nur, wenn wirklich hochwertiges Equipment genutzt wird.

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