Startseite
Icon Pfeil nach unten
Geld & Leben
Icon Pfeil nach unten

Verkehr: So verhalten Sie sich am besten bei Wildunfällen

Verkehr

So verhalten Sie sich am besten bei Wildunfällen

    • |
    Zu spät: Wer einen Wildunfall nicht verhindern konnte, sollte als erstes die Unfallstelle absichern und dann die Polizei informieren.
    Zu spät: Wer einen Wildunfall nicht verhindern konnte, sollte als erstes die Unfallstelle absichern und dann die Polizei informieren. Foto: Wolfgang Kumm, dpa (Symbolbild)

    Durchschnittlich 200.000 Mal pro Jahr kracht es laut Statistischem Bundesamt auf Deutschlands Straßen zwischen Mensch und Tier. 2015 endeten 2580 dieser Unfälle mit Verletzten oder gar Toten. Die meisten Zusammenstöße ereignen sich im Herbst: Schuld ist die schlechte Sicht bei Nebel, Regen oder Dunkelheit. Da die meisten Wildtiere dämmerungsaktiv sind und die Dämmerung im Herbst mit dem Berufsverkehr zusammenfällt, stoßen Fahrzeuge häufiger mit Rehen oder Wildschweinen zusammen als im Sommer.

    Taucht ein Reh plötzlich im Scheinwerferkegel auf, ist es oft zu spät um einen Unfall zu vermeiden. Auto- und Motorradfahrer können aber durchaus im Vorfeld versuchen, einen Wildunfall zu verhindern. Die Polizei empfiehlt erhöhte Wachsamkeit in den Herbst- und Wintermonaten. So sollten Fahrer nicht nur auf die Straße schauen, sondern auch den Wald- und den Straßenrand im Blick behalten. 

    Wildunfälle: Auf ein Reh folgt oft ein zweites

    Gerade auf Strecken, die durch einen Wald führen, sollte auch unbedingt die Geschwindigkeit angepasst werden. Selbst wenn ein Tier in sicherer Entfernung die Straße kreuzt, muss man abbremsen und abblenden, da Wildtiere selten alleine unterwegs sind. Gerade bei Rehen kommt oft noch ein Nachzügler auf die Straße gesprungen. Damit Tiere nicht vom Fernlicht geblendet werden und stehen bleiben, immer abblenden und gegebenenfalls hupen.

    Taucht ein Wildschwein oder ein Reh ganz unvermittelt vor dem Auto auf, kann der Fahrer sich nur an die gängigen Tipps halten und das Lenkrad festhalten, geradeaus lenken und abbremsen.

    So reagieren Sie nach einem Wildunfall

    Nach dem ersten Schreck heißt es dann, schnell zu reagieren: Zuerst muss das Warnblinklicht eingeschaltet und die Unfallstelle abgesichert werden. Verletzte Personen müssen versorgt und ein Notarzt oder die Polizei informiert werden. Denn auch wenn das verletzte Tier in den Wald geflüchtet ist, muss die Polizei informiert werden.

    Thomas Rieger vom Polizeipräsidium Schwaben Nord betont, wie wichtig es ist, immer von der Unfallstelle aus die Polizei zu rufen. "Gerade auf Landstraßen ist es schwierig, im Nachhinein die Unfallstelle zu finden." Denn ein verletztes Tier kann an einer anderen Stelle einen weiteren Unfall verursachen. "Wir haben hier eine Liste mit den zuständigen Jagdpächtern", sagt Rieger. Wird ein Wildunfall gemeldet, verständigt die Polizei den Jäger, der sich um verletzte Tiere oder die Kadaver kümmert.

    Das leistet die Versicherung

    Grundsätzlich kommt die Teilkaskoversicherung für Unfälle mit Haarwild (Wildschwein, Reh, Hirsch, Fuchs, Hase) und je nach Vertrag auch mit anderen Tierarten auf; die Vollkaskoversicherung übernimmt aber in jedem Fall die Schäden am eigenen Fahrzeug, teilt die ARAG Versicherung mit.

    Kommt es nach einer Begegnung mit einem Wildtier zu einem Schaden am Wagen, der nicht durch einen Zusammenstoß, sondern etwa durch Ausweichen verursacht wird, handelt es sich nicht um einen Willdunfall. Hier kann der Schaden aber unter Umständen als sogenannter "Rettungskostenersatz" geltend gemacht werden.

    Die Versicherung zahlt aber nur, sofern die Reaktion des Fahrers nicht reflexhaft und unter Berücksichtigung der Größe des Tieres angemessen war. Außerdem muss der Versicherungsnehmer nachweisen, dass es tatsächlich einen Wildwechsel gab und er deshalb ausgewichen ist.

    Wie ist die Rechtslage, wenn ein Autofahrer in ein schon totes Wildschwein hineinfährt? Vertraut man auf das Urteil des Landgerichts Stuttgart, entspricht diese Unfallvariante der Haarwild-Versicherungsklausel, die besagt, dass zwar das Fahrzeug, nicht aber das betroffene Tier in Bewegung sein muss. Somit steht die Versicherung in der Zahlungsverpflichtung. (Quelle: ARAG Versicherungen)

    Wer ein totes Tier selbst mit nach Hause nimmt - etwa um sich einen Hasenbraten zuzubereiten - begeht Jagdfrevelei. "Ein Straftatbestand", sagt Polizeisprecher Rieger.

    Damit es im Nachhinein keine Probleme wegen der Schäden gibt, sollten Sie sich von der Polizei oder dem Revierinhaber eine Bescheinigung für die Teilkaskoversicherung ausstellen lassen. fino

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden