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Neue Gesetze: Steuer, Rente, Streaming in der EU - das ändert sich 2018

Neue Gesetze

Steuer, Rente, Streaming in der EU - das ändert sich 2018

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    Bei Streamingdiensten fällt im kommenden Jahr innerhalb der EU das sogenannte Geoblocking weg.
    Bei Streamingdiensten fällt im kommenden Jahr innerhalb der EU das sogenannte Geoblocking weg. Foto: Alexander Heinl/dpa

    Was ändert sich 2018 für die Menschen in Deutschland? Tatsächlich kommen auf uns ab 1. Januar jede Menge Gesetzesänderungen und Neuerungen zu - bei der Rente, bei den Steuern, bei Hartz IV, beim Kindergeld und auch beim Bargeld und bei Reisen. Ein erster Überblick .

    Der Rentenbeitrag sinkt ab 1. Januar 2018

    Eine gute Nachricht: Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung soll zum Jahreswechsel um 0,1 Prozentpunkte auf 18,6 Prozent sinken. Damit bleibt etwas mehr Netto vom Brutto. Nach 2022 dürfte der Beitrag aber wieder steigen, glauben Experten.

    Noch eine gute Nachricht: Das Kindergeld wird 2018 um zwei Euro pro Kind erhöht. Für das erste und zweite Kind gibt es 2018 dann jeweils 194 Euro pro Monat.

    Renten in Deutschland steigen 2018 wohl um drei Prozent

    Die 21 Millionen Rentner können sich auf eine Anhebung ihrer Altersbezüge um rund drei Prozent im kommenden Jahr freuen. Voraussetzung ist, dass sich Löhne und Gehälter wie derzeit prognostiziert entwickeln.

    Hartz IV-Satz steigt ab 1. Januar um sieben Euro

    Auch Bezieher von Hartz IV bekommen 2018 mehr Geld. Der Regelsatz für alleinstehende Hartz-IV-Empfänger steigt zum 1. Januar von 409 Euro auf 416 Euro, der Betrag für Paare erhöht sich von 368 Euro auf 374 Euro pro Partner.

    Riester-Sparer bekommen ab 2018 höhere Förderung

    Die Grundzulage für Riester-Sparer steigt ab dem 1. Januar 2018 von 154 Euro auf 175 Euro pro Jahr, erklärt das Bundesfinanzministerium. Die Zulagen für Kinder bleiben gleich: Für jedes Kind, das nach dem 31. Dezember 2007 geboren wurde, erhalten Sparer zusätzlich 300 Euro pro Jahr und Kind, für davor geborene Kinder 185 Euro pro Jahr. 

    Steuererklärung: Grenze für GWG steigt deutlich an

    Kosten für beruflich genutzte Gegenstände können steuerlich geltend gemacht werden. Bisher gilt für diese "geringwertigen Wirtschaftsgüter" ein Betrag von 410 Euro als Grenze, erklärt der Bund der Steuerzahler. Teurere Gegenstände müssen jeweils über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Ab Januar 2018 können Gegenstände bis zu einem Nettobetrag von 800 Euro (952 Euro brutto) direkt im Jahr des Kaufs beziehungsweise der Herstellung in voller Höhe in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

    Weniger Belege in der Steuererklärung

    Die Abgabe der Steuererklärung wird einfacher - zumindest was das Einreichen von Belegen angeht. Ab 2018 genügt es, die Belege aufzuheben und sie auf Nachfrage einzureichen.

    Für den 500-Euro-Schein kommt nächstes Jahr das Aus

    Der größte Schein der Gemeinschaftswährung, nämlich der 500 Euro-Schein, wird nicht mehr gedruckt und soll ab Ende des Jahres nicht mehr ausgegeben werden.

    Für viele Neuwagen steigen 2018 die Kfz-Steuern

    Wer plant, ein neues Auto zu kaufen, sollte dies vor dem 1. September 2018 tun, rät die Verbraucherzentrale NRW. Danach falle die Kfz-Steuer für neu zugelassene Fahrzeuge wegen des neuen Abgastests WLTP möglicherweise höher aus. Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich nichts.  

    Geoblocking fällt - grenzenloses Streamen in der EU

    Bei Online-Abodiensten fällt im kommenden Jahr das sogenannte Geoblocking weg: Kostenpflichtige Streaming-Dienste etwa für Filme, Musik oder Videospiele lassen sich laut Verbraucherzentrale NRW ab dem 20. März 2018 auch im EU-Ausland nutzen, ohne dass die Anbieter dafür zusätzliche Gebühren erheben dürfen.

    Keine Aufschläge mehr beim Zahlen per Kreditkarte

    Für Kreditkartenzahlungen bei Buchungen etwa von Hotels sowie Einkäufen über das Internet dürfen Händler künftig keine gesonderten Gebühren mehr verlangen. Das wird durch die neue EU-Zahlungsdiensterichtlinie vorgegeben, die bis Mitte Januar in deutsches Recht umgesetzt sein muss, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. 

    Schon gebuchte Reisen können deutlich teurer werden

    Reisende müssen ab Juli 2018 höhere Preisaufschläge für schon gebuchte Reisen hinnehmen. Der Veranstalter darf den Preis bis zu 20 Tage vor Reisebeginn um bis zu acht Prozent erhöhen - bislang waren fünf Prozent erlaubt. Bei Mängeln können Reisende ihre Ansprüche aber künftig zwei Jahre lang geltend machen. Bisher war das nur bis zu einem Monat nach der Rückkehr von der Reise möglich.

    Mehr Schutz vor Lockanrufen durch Preisansage

    Die Bundesnetzagentur will die Verbraucher besser vor Telefon-Abzocke mit sogenannten Ping-Anrufen schützen. Dabei versuchen Betrüger durch kurzes Klingeln auf dem Handy des Opfers Rückrufe zu provozieren, die in Kostenfallen führen. Die dabei verwendeten Rufnummern sehen auf den ersten Blick zwar wie eine lokale Vorwahl aus, führen jedoch ins ferne Ausland. Um das zu verhindern, hat die Bundesnetzagentur angeordnet, dass in Mobilfunknetzen bis spätestens zum 15. Januar 2018 für 22 Länder eine kostenlose Preisansage geschaltet werden muss. Dadurch habe der Anrufer die Möglichkeit, das teure Telefonat abzubrechen, ohne dass für ihn Kosten entstehen.

    BKA speichert ab Mai 2018 Daten von Auslands-Flugreisenden

    Auch beim Thema Sicherheit und Datenspeicherung kommt auf die Deutschen im kommenden Jahr eine Veränderung zu. Ab Mai 2018 speichert das Bundeskriminalamt (BKA) Daten wie Name, Sitzplatz, Flugnummer und IP-Adresse aller Auslandsfluggäste fünf Jahre lang. (afp, AZ, dpa)

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