Startseite
Icon Pfeil nach unten
Geld & Leben
Icon Pfeil nach unten

Urlaub: Was im Flugzeug nicht erlaubt ist

Urlaub

Was im Flugzeug nicht erlaubt ist

    • |
    Beim Reisen im Flugzeug ist nicht alles erlaubt. Worauf Passagiere achten müssen.
    Beim Reisen im Flugzeug ist nicht alles erlaubt. Worauf Passagiere achten müssen. Foto: Roland Holschneider/dpa/Symbolfoto

    Es ist Sommer- und Ferienzeit. Das bedeutet: Hochbetrieb für Fluggesellschaften, die Millionen Passagiere um die Welt fliegen – und damit auch für die Gerichte, die sich mitunter mit kuriosen Geschehnissen über den Wolken und nach der Landung beschäftigen müssen. Aktuelle Urteile von A bis Z:

    Alkohol Das Landgericht Düsseldorf hat Air Berlin zu einer Ausgleichsleistung verdonnert. Diese Entschädigung wurde fällig, weil sich ein Flug um mehr als drei Stunden verzögert hatte. Die Begründung der Airline: Passagiere hatten nach reichlich Alkohol randaliert und der Pilot musste zurückfliegen. Das akzeptierte das Gericht nicht. Die Fluggellschaft müsse die übrigen Passagiere entschädigen. Das gelte auch dann, wenn Fluggäste bereits alkoholisiert eingestiegen sind. Sie hätten „aussortiert“ werden müssen. Eine Airline, die an Bord Alkohol ausschenke, nehme aggressives Verhalten ihrer Passagiere billigend in Kauf und könne sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen. (Az. 22 S 97/15)

    Business Eine Frau buchte für 5000 Euro Business-Class für einen Flug auf die Malediven – für sich, ihren Mann und ihre Tochter. Auf dem Rückflug mussten sie „Holzklasse“ fliegen, weil die Maschine keine Business-Class besaß. Das Landgericht Frankfurt am Main sprach eine Entschädigung zu, weil die Familie erst beim Check-in von diesem Mangel erfuhr und keine Möglichkeit mehr hatte, zu reagieren. Neben dem halben Aufpreis urteilte das Gericht, dass die Reisenden außerdem wegen des zehnstündigen Fluges unter der ungünstigeren Bedingung eine Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude in Höhe von 70 Prozent vom Tages-Reisepreis zugesprochen bekommen. (Az. 2/24 O 225/13)

    Fülliger Passagier Dem Fluggast einer Airline wurde die Beinfreiheit um fünf bis zehn Zentimeter „beschnitten“, weil ein auf dem Vordersitz des Passagiers Platz nehmender, stark übergewichtiger Mann den Sitz weit nach hinten drückte. Der „Eingeengte“ kürzte den Flugpreis wegen dieses Mangels – zu Recht. Das gelte insbesondere dann, wenn es sich um einen Langstreckenflug handelt, urteilte das Amtsgericht Frankfurt am Main. (Az. 31 C 4210/14)

    Zwischenlandung Randaliert ein Passagier während des Fluges, so muss er im äußersten Fall der Polizei übergeben werden. Dazu muss das Flugzeug zwischenlanden. Für daraus resultierende Verspätungen können die anderen Passagiere dann allerdings keine Ausgleichszahlung verlangen. Es handele sich um einen außergewöhnlichen Umstand, der die Airline von der Zahlung entbinde. In dem konkreten Fall musste der Pilot auf dem Weg von Frankfurt am Main nach Punta Cana auf den Azoren einen Zwischenstopp einlegen, weil ein Passagier wohl unter Drogen- und Alkoholeinfluss randalierte. Die Fluggesellschaft übergab ihn nach der Landung der Polizei. (AmG Frankfurt/Main, Az. 30 C 1066/14)

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden