Startseite
Icon Pfeil nach unten
Geld & Leben
Icon Pfeil nach unten

Fahrgastrechte: Verspätung: Diese Entschädigungen stehen Bahn-Reisenden zu

Fahrgastrechte

Verspätung: Diese Entschädigungen stehen Bahn-Reisenden zu

    • |
    Verspätete Züge ärgern Bahnreisende immer wieder. Oft stehen ihnen aber Entschädigungen zu.
    Verspätete Züge ärgern Bahnreisende immer wieder. Oft stehen ihnen aber Entschädigungen zu. Foto: Lino Mirgeler, dpa (Symbol)

    Gerade im Winter ist der Ärger groß, wenn Pendler oder Reisende bibbernd am Bahnhofsgleis stehen, weil der Zug Verspätung hat - oder noch schlimmer, etwa bei einem Warnstreik bei der Deutschen Bahn, ganz ausfällt. Die Entschädigungszahlungen, die Bahnkunden in der EU in solchen Fällen bisher zustehen, reichen laut Brüssel nicht aus. Deshalb stimmt das EU-Parlament heute über höhere Entschädigungen ab. Bisher haben Passagiere nach Angaben der Bahn folgenden Möglichkeiten, Geld zurück zu verlangen:

    Bei verspäteter Ankunft am Zielbahnhof:

    Kommt der Reisende mit dem Zug später am Ziel an, als es der Fahrplan vorsieht, steht ihm eine zeitlich gestaffelte Entschädigung zu. Ab 60 Minuten bekommt er 25 Prozent des Ticketpreises zurück, ab 120 Minuten sind es 50 Prozent. Betroffene können sich das Geld auszahlen lassen oder einen Bahn-Gutschein in der entsprechenden Höhe bekommen.

    Wer nicht mit einem Einzelticket, sondern mit einer Zeitkarte, beispielsweise einem Bayern-Ticket oder Monatsticket, unterwegs ist, bekommt maximal 25 Prozent das Fahrkartenwerts erstattet. Pro Verspätung ab 60 Minuten im Nahverkehr gibt es 1,50 Euro in der 2. Klasse und 2,25 Euro in der 1. Klasse zurück. Allerdings werden Beträge unter 4 Euro nicht ausbezahlt, es müssen also mehrere Verspätungen angesammelt werden.

    Bei Abbruch der Fahrt wegen Zugausfall oder verpasstem Anschluss:

    Wenn die Ankunft am Zielbahnhof sich um mehr als eine Stunde verzögern würde, hat der Reisende das Recht, die Bahnfahrt abzubrechen. Er bekommt dann den nicht genutzten Teil des Tickets erstattet, wenn er nur einen Teil der Strecke gefahren ist. Kehrt der Reisende zum Ausgangsbahnhof zurück, bekommt er den kompletten Fahrpreis erstattet. Wenn die Verzögerung schon vor Beginn der Zugfahrt feststeht, kann der Ticketbesitzer die Fahrt absagen und bekommt ebenfalls den vollen Ticketpreis zurück.

    Weiterfahrt mit einem anderen Zug:

    Wenn sich die Ankunft aller Voraussicht nach um mehr als 20 Minuten verzögert, darf der Fahrgast, auch mit einem Ticket mit Zugbindung, mit einer anderen Bahn weiterfahren. Wer dazu von einem Nahverkehrszug auf einen höherwertigen Fernverkehrszug umsteigt, muss den Aufpreis zunächst zahlen, kann ihn sich dann aber über das Fahrgastrechte-Formular erstatten lassen.

    Wenn auf Ersatzfahrzeuge wie Taxi oder Bus ausgewichen werden muss:

    Unter gewissen Bedingungen dürfen Fahrgäste nach Verspätungen, Zugausfällen oder verpassen Anschlüssen auf andere Verkehrsmittel ausweichen. Das gilt, wenn die planmäßige Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr liegt und es zu einer Verspätung von mindestens 60 Minuten am Zielbahnhof kommt. Möglich ist das Ausweichen auf Taxi oder Bus auch, wenn die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages ausfällt und der Zielbahnhof dann nicht mehr bis 24 Uhr erreicht werden kann.

    Grundsätzlich werden aber maximal 80 Euro erstattet. Bedingung dafür ist auch, dass die Bahn selbst keine Alternative organisiert. Bevor der Fahrgast sich selbst eine andere Reisemöglichkeit sucht, sollte er deshalb mit einem Mitarbeiter der Bahn über das Problem zu sprechen, zum Beispiel an den Kartenverkaufsstellen in den Bahnhöfen.

    Wenn der Fahrgast auf der Strecke feststeckt und in einem Hotel übernachten muss:

    Die Bahn übernimmt im Extremfall die Kosten für eine Übernachtung im Hotel. Das ist möglich, wenn die Fahrt wegen eines Zugausfalls oder einer Verspätung nicht am selben Tag zu Ende gebracht werden kann oder dies nicht zumutbar ist. Auch in diesem Fall darf der Ticketbesitzer sich nur dann selbst eine Unterkunft aussuchen, wenn die Bahn das nicht für ihn erledigt. Außerdem sollte er wieder versuchen, Mitarbeiter der Bahn zu kontaktieren.

    So klappt es mit der Entschädigung:

    Geld von der Bahn zu bekommen kann bisher mitunter zum Papierkrieg werden. Das müssen Fahrgäste beachten: Wer von einer Verspätung betroffen ist und eine Entschädigung von der Bahn verlangen will, muss sich die betreffende Verspätung vom Schaffner oder Bahnmitarbeitern am Bahnhof bestätigen lassen. Das Bahn-Personal trägt Verspätungen von über einer Stunde auf einem Fahrgastrechte-Formular ein. Die übrigen Daten auf dem Formular trägt der Betroffene selbst ein und schickt es mit den entsprechenden Belegen - Ticket, Buchungsbestätigung oder andere Rechnungen - an das Servicecenter Fahrgastrechte in Frankfurt am Main. Die Unterlagen können auch in einem DB-Reisezentrum  am Bahnhof abgegeben werden.

    Das lästige Ausfüllen eines Antrags könnte aber bald der Vergangenheit angehören. Der Bundesrat wird kommenden Woche über das Thema beraten. Das Saarland hatte einen entsprechenden Antrag gestellt und diesen mit einem unangemessen hohen Recherche- und Verwaltungsaufwand begründet. Auch bei Flugverspätungen sollte die Entschädigung schneller voran gehen, lautet die Forderung. (fwo)

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden