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Energie: Versteckte Preiserhöhungen bei Strom und Gas müssen Kunden nicht zahlen

Energie

Versteckte Preiserhöhungen bei Strom und Gas müssen Kunden nicht zahlen

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    Preiserhöhungen bei Strom und Gas müssen Kunden nicht immer bezahlen.
    Preiserhöhungen bei Strom und Gas müssen Kunden nicht immer bezahlen. Foto:  Jan Woitas, dpa (Archivbild)

    Teilen Strom- und Gasanbieter eine Preiserhöhung versteckt im langen Text einer E-Mail mit, müssen Verbraucher sich nicht darauf einlassen. Sie sollten in dem Fall schriftlich widersprechen. Wer bereits mehr gezahlt hat, sollte diese Summe zurückfordern, rät die Verbraucherzentrale Sachsen. Es spiele auch keine Rolle, ob der Verbraucher die Jahresrechnung bislang ohne Vorbehalt oder einen Widerspruch gezahlt hat.

    Dass ein solche Art der Ankündigung seitens des Energieversorgers unwirksam ist, darauf deutet ein Revisionsurteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf hin (Az.: I-20 U 37/16). In dem verhandelten Fall war die Verbraucherzentrale gegen die Preisankündigung eines Energieunternehmens vorgegangen. Der Versorger hatte in einer langen E-Mail an Kunden die Energiewende erklärt und dazwischen in zwei Sätzen eine Preiserhöhung angekündigt. Kunden war die Erhöhung oft erst in der Jahresabrechnung aufgefallen, erklärt die Verbraucherzentrale.

    Das Gericht beurteilte das Vorgehen der Firma den Angaben nach als intransparent und die angekündigte Erhöhung darum als nicht wirksam. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig. Trotzdem sollten Verbraucher laut den Experten in solchen Fällen schon jetzt handeln. dpa/tmn

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