Dem Angeklagten kann eine empfindliche Freiheitsstrafe drohen, wenn das Günzburger Schöffengericht den Aussagen der Hauptzeugin Glauben schenkt. Sie bezichtigt ihren Noch-Ehemann schwerer Straftaten wie Vergewaltigung, Bedrohung und Körperverletzung. Der 49-Jährige streitet alles ab.
Günzburg