Nach den gesetzlichen Vorschriften ist der Eigentümer eines Baumes verpflichtet, diesen regelmäßig auf seine Verkehrssicherheit zu prüfen. Kommt es etwa durch herabfallende Äste oder einen umstürzenden Baum der Gemeinde zu einem Schaden, haftet diese. In der Sitzung des Gundremminger Gemeinderats ging es um die Einführung eines Baumkatasters. Sämtliche Prüfungen der nach Art, Standort und Zustand erfassten Bäume werden mit EDV-Hilfe festgehalten. Das Kataster dient als Kontrollnachweis und Instrument zur Verkehrssicherungspflicht.
Günzburg