Hartz-IV-Empfängerin zahlt Weihnachtsdeko für 400 Euro nicht
Die zweifache Mutter muss sich deshalb vor Gericht verantworten. Es war nicht ihr erster Kontakt mit der Justiz.
Obwohl eine 42-jährige Frau, ihr Mann und die beiden Kinder von gerade einmal 1000 Euro HartzIV und 390 Euro Kindergeld im Monat lebten, bestellte die Frau im Oktober 2015 innerhalb von vier Tagen gleich dreimal Weihnachtsdeko bei der Firma Dehner im Internet – im Wert von immerhin 400 Euro. Die Rechnungen hat sie bis heute nicht bezahlt, weswegen sie nun vor dem Günzburger Amtsgericht stand. Die Waren hatte sie außerdem unter einem falschen Namen bestellt. Der Nachname war zwar korrekt, vor ihren Spitznamen, den sie als Vornamen verwendete, setzte sie aber noch einen weiteren Buchstaben. Die Frau, die ohne Verteidiger vor Gericht erschienen war, sprach von einem Tippfehler. Richterin Franziska Braun entgegnete, dass so etwas zwar einmal, aber nicht dreimal vorkomme.
Die Angeklagte gab sofort zu, die Lichterketten, einen Elch und einen LED-Pinguin bestellt zu haben. Sie habe aber vorher mit ihrem Mann über die Kosten gesprochen. Ein eigenes Konto hat sie nicht. Doch weder die Staatsanwältin noch Richterin Braun glaubten ihr, dass sie die Rechnungen jemals hätte bezahlen wollen. Eine Polizeibeamtin, die als Zeugin geladen war, sagte aus, dass die Angeklagte bereits als Schuldnerin bekannt sei. Die Frau behauptete zwar, dass sie im Nachhinein noch zahlen und den Betrag in Raten abstottern wollte, aber die Belege nicht mehr finden konnte.
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