Eigentlich hätten die Bagger schon anrollen können zum Baubeginn der Ortsumfahrung von Münsterhausen. Doch drei Bürger, die im Bereich der geplanten Trasse landwirtschaftliche Grundstücke besitzen, hatten gegen die wasserrechtliche Genehmigung und den Vollzug des Wasserrechts geklagt. Die Trasse für die Ortsumfahrung liegt teils im Überschwemmungsgebiet. Jetzt fand vor dem Verwaltungsgericht Augsburg die Verhandlung statt. Ergebnis: Die Klagen wurden abgewiesen, die Kläger können aber Berufung einlegen.
Gericht