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Waffenbesitzer: Neue Regelung

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Waffenbesitzer: Neue Regelung

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    Legale Waffenbesitzer im Landkreis Günzburg wie Jäger oder Sportschützen müssen wegen einer Änderung des Waffengesetzes strengere Regelungen bei der Waffenaufbewahrung beachten. Die neuen Vorschriften sollen dazu beitragen, dass künftig noch weniger Waffen in falsche Hände geraten, heißt es in einer Mitteilung des Landratsamtes. Schusswaffen müssen ab sofort in speziellen Sicherheitsbehältnissen, die mindestens den Widerstandsgrad „0“ aufweisen, aufbewahrt werden. Weniger widerstandsfähige Sicherheitsbehältnisse, die nach bisheriger Gesetzeslage benutzt werden durften, können von neuen Waffenbesitzern grundsätzlich nicht mehr verwendet werden, so das Landratsamt.

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