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Kreis Günzburg: Wann kosten Einsätze der Feuerwehr den Bürger Geld?

Kreis Günzburg

Wann kosten Einsätze der Feuerwehr den Bürger Geld?

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    Bei Bränden muss der Betroffene den Einsatz der Feuerwehr nicht zahlen. Anders würde es aussehen, wenn das Feuer beispielsweise durch Fahrlässigkeit entstanden ist.
    Bei Bränden muss der Betroffene den Einsatz der Feuerwehr nicht zahlen. Anders würde es aussehen, wenn das Feuer beispielsweise durch Fahrlässigkeit entstanden ist. Foto: Bernhard Weizenegger (Symbolbild)

    Ein Burgauer Ehepaar hat vergeblich dagegen geklagt, dass es die Kosten für zwei Feuerwehreinsätze übernehmen soll (wir berichteten). Die Einsatzkräfte hatten sich um einen umgeknickten Baum kümmern müssen, von dem das Paar nach eigenen Worten nicht wusste, dass er zu seinem Grundstück gehörte. Doch wann muss überhaupt für Einsätze der Feuerwehr gezahlt werden?

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