Nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz ist es die Gemeinde, die für die Ausbildung der Aktiven ihrer Feuerwehr zuständig ist. Was den Erwerb des Führerscheins der Klasse C für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen betrifft – ein solches besitzt auch die Rettenbacher Wehr – regelt jede Gemeinde anders. Manche übernehmen die Kosten komplett, andere beteiligen sich daran mit einem bestimmten Betrag. Die Frage, die sich im Rettenbacher Gemeinderat stellte, war eine andere.
Gemeinderat