Das Landratsamt Unterallgäu beabsichtigt, Überschwemmungsgebiete an der Günz festzulegen. Dies soll auf Grundlage der Berechnung des Wasserwirtschaftsamtes (WWA) Kempten geschehen. Die Überschwemmungsgebiete dienen etwa dem Erhalt von Rückhalteflächen, der Bildung von Risikobewusstsein und der Gefahrenabwehr. Die entsprechenden Unterlagen liegen derzeit in den betroffenen Gemeinden aus. So auch in Westerheim. Die Anhörungsfrist läuft am 16. März aus.
Unterallgäu