Für eine nach eigener Einschätzung „doofe Aktion“ muss eine 50-Jährige aus einer Gemeinde im südlichen Landkreis eine Geldbuße in Höhe von 150 Euro berappen. Im Gegenzug bleibt sie weiterhin eine unbescholtene Bürgerin – sprich: Sie gilt weiterhin als nicht vorbestraft. Das ist das Ergebnis einer Verhandlung vor dem Neu-Ulmer Amtsgericht am Montag.
Gericht