Vier Jahre lang musste der 28-jährige Angeklagte aus dem südlichen Landkreis Neu-Ulm wegen illegalen Drogenbesitzes eine Haftstrafe im Gefängnis absitzen. Dann kam er im Februar dieses Jahres wieder frei, nur um knapp drei Wochen später mit einer Überdosis Heroin ins Krankenhaus eingeliefert zu werden. Darauf wieder eine Anklage wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln. Jetzt ist der Angeklagte vom Amtsgericht Neu-Ulm zu vier Monaten auf Bewährung und 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden.
Neu-Ulm