Erheblichen Aufwand bedeutet für die Landwirte im Unterallgäu die seit Kurzem in Deutschland geltende Düngeverordnung. Strengere Vorgaben dazu, wann, wo und wie viel gedüngt werden darf, sollen die Nitratbelastung des Wassers, aber auch die Ammoniakkonzentration in der Luft verringern. Landwirte müssen so größere Abstände zu Gewässern einhalten und die Düngergaben genau berechnen und dokumentieren. Nach der Ernte der Hauptfrucht dürfen sie bis zum 31. Januar keinen Dünger mehr ausbringen, erklärt Josef Peis vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Mindelheim.
Unterallgäu