Startseite
Icon Pfeil nach unten
Krumbach
Icon Pfeil nach unten

Kreis Günzburg: Freiheitsberaubung: Gartentürchen mit Fahrradschloss versperrt

Kreis Günzburg

Freiheitsberaubung: Gartentürchen mit Fahrradschloss versperrt

    • |
    Mit Vorhängeschloss und Eisenkette ist diese Gartentüre in Günzburg vor unbefugtem Zutritt gesichert. Vor dem Amtsgericht wurde nun ein Vermieter wegen Freiheitsberaubung verurteilt, weil er die Gartentüre mit einem Fahrradschloss abgesperrt hatte und so die ältere Mieterin nicht mehr zum Arzt kam.
    Mit Vorhängeschloss und Eisenkette ist diese Gartentüre in Günzburg vor unbefugtem Zutritt gesichert. Vor dem Amtsgericht wurde nun ein Vermieter wegen Freiheitsberaubung verurteilt, weil er die Gartentüre mit einem Fahrradschloss abgesperrt hatte und so die ältere Mieterin nicht mehr zum Arzt kam. Foto: Bernhard Weizenegger

    Die närrischen Tage biegen auf die Zielgerade ein. Diese Woche schienen sie sogar vor dem Günzburger Amtsgericht nicht halt zu machen. Dort wurde nämlich ein kurioser Fall von Freiheitsberaubung behandelt. Richter Rafael Ruisinger musste sich mit einem Ereignis im Frühjahr 2016 in einer Stadt im Landkreis befassen. Dort wollte eine Mieterin morgens gegen 9 Uhr zu einem Arzttermin. Doch daraus wurde nichts: Der Vermieter hatte nämlich das Gartentürchen des Anwesens mithilfe eines Fahrradschlosses in ein unüberwindliches Hindernis verwandelt. Das erboste die ältere Mieterin so sehr, dass sie mit ihrem Mobiltelefon die Polizei zu Hilfe rief. Erst etwa eine Stunde später war das Hindernis überwunden, denn die Freunde und Helfer hatten die Ehefrau des Hauseigentümers herbeizitiert. Sie entfernte das Fahrradschloss.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden