Kinderpornos auf dem Laptop - Keine Gefängnisstrafe
Vorstrafe wegen Kindesmissbrauch und Kinderpornos auf dem Laptop: Sein neuer Lebenswandel erspart ihm aber den Gang ins Gefängnis. Was sind die Gründe für die letzte Chance?
Eine letzte Chance hat ein Mann aus dem Landkreis von Richter Ivo Holzinger am Amtsgericht Günzburg erhalten: Trotz eines schweren Tatvorwurfs und einer einschlägigen Vorstrafe bekam der Angeklagte noch eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Bei ihm waren Kinderpornos – Bilder und Videos – gefunden worden. Doch ein Geständnis, seine Therapiebereitschaft und ein neuer Lebenswandel überzeugten den Richter, dem Mann noch einmal eine Bewährungschance zu geben.
2006 war der Mann wegen Kindesmissbrauch verurteilt worden
Der Angeklagte war 2013 bei einer groß angelegten Aktion des Bundeskriminalamtes ins Visier der Ermittler geraten. Diese hatten einschlägige Seiten überwacht und waren Betreibern und Nutzern auf die Schliche gekommen – unter anderem dem SPD-Politiker Sebastian Edathy. Bei der Durchsuchung des Hauses des Angeklagten aus dem Landkreis wurden aber nicht nur die Dateien aus dem Jahr 2013 auf dessen Laptop gefunden, sondern auch noch älteres Material.
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