Gemeinderat Deisenhausen: Warum die Bestimmung „Reinigung am Samstag“ nicht mehr zulässig ist
Gemeinderat Deisenhausen
Warum die Bestimmung „Reinigung am Samstag“ nicht mehr zulässig ist
Wie sich durch die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs die Lage verändert hat. Künftig gilt mit Blick auf die Straßen „Reinigung nach Bedarf“
Von Emil Neuhäusler|
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Der Gemeinderat Deisenhausen passte die bestehende Satzung zur Kehr- und Räumpflicht an die aktuelle Rechtsprechung an. Wesentliche Veränderungen gab es nicht.