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München: Gurlitts Sammlung bald im Deutschen Museum?

München

Gurlitts Sammlung bald im Deutschen Museum?

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    Cornelius Gurlitt hat seine Kunstsammlung dem Kunstmuseum Bern vererbt.
    Cornelius Gurlitt hat seine Kunstsammlung dem Kunstmuseum Bern vererbt. Foto: Barbara Gindl, dpa (Archivfoto)

    Wenn das Kunstmuseum Bern das Erbe des Kunstsammlers Cornelius Gurlitt ausschlagen sollte, will dessen Cousine Uta Werner als gesetzliche Erbin sämtliche Raubkunst sofort zurückgeben. Die rund 460 Bilder der klassischen Moderne aus deutschen Museen, die Gurlitts Vater Hildebrand aus der NS-Aktion "Entartete Kunst" erworben hatte, würden zusammen "dauerhaft in einem deutschen Museum ausgestellt" werden. Das teilte der Münchner Rechtsanwalt Wolfgang Seybold, der mehrere Mitglieder der Familie Gurlitt vertritt, am Mittwoch in München mit.

    Cornelius Gurlitt war im Mai gestorben und hatte seinen Besitz dem Kunstmuseum Bern vermacht - darunter mehr als 1500 Kunstwerke aus seiner Wohnung in München-Schwabing und seinem Haus in Salzburg. Der Präsident des Jüdischen Weltkongresses, Ronald Lauder, hatte dem Museum in einem Gespräch mit dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" mit einer "Lawine von Prozessen" gedroht, sollte es das Erbe annehmen. Das Kunstmuseum Bern will seine Entscheidung am 26. November bekanntgeben. Sollte es den Nachlass ausschlagen, erben Uta Werner und ihr Bruder Dietrich Gurlitt gemeinsam alles.

    Wie viele Werke in Gurlitts Sammlung sind Raubkunst?

    HANDOUT - Max Liebermann: «Reiter am Strand», Gemälde, 1901. Das Bild ist eines von 25 Werken aus dem spektakulären Münchner Kunstfund, die seit 11.11.2013 online einsehbar in der Lostart-Datenbank aufgelistet sind und bei denen laut Behördenangaben «der begründete Verdacht auf NS-verfolgungsbedingten Entzug» besteht. Foto: Staatsanwaltschaft Augsburg/dpa (Nur zur redaktionellen Verwendung bei Urhebernennung und nur im Zusammenhang mit der aktuellen Berichterstattung) +++(c) dpa - Bildfunk+++
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    Die Behörden haben 25 Werke aus dem spektakulären Münchner Kunstfund in der Lostart-Datenbank aufgelistet, bei denen «der begründete Verdacht auf NS-Verfolgungsbedingten Entzug» besteht.

    Die beiden hochbetagten Geschwister hatten nach Seybolds Angaben in der NS-Zeit wegen ihrer jüdischen Mutter selbst unter Repressalien gelitten. Die von ihm vertretenen Familienmitglieder würden sämtliche Raubkunst aus der Sammlung Cornelius Gurlitt "unverzüglich und ohne Gegenleistung den einstigen Eigentümern bzw. deren Erben zurückgeben", erklärte der Rechtsanwalt. Die Taskforce "Schwabinger Kunstfund" solle ihre Erforschung zur Herkunft der Schwabinger und der Salzburger Bilder fortsetzen. Sämtliche Bilder und Geschäftsunterlagen Hildebrand Gurlitts würden so rasch wie möglich im Internet veröffentlicht werden.

    Von den über 1500 Bildern in Gurlitts Sammlung sind mindestens zwei sicher Raubkunst: Henri Matisses "Sitzende Frau" und Max Liebermanns "Reiter am Strand". Im Mai hatte man kurz vor der Einigung mit den legitimen Erben gestanden, aber seit Gurlitts Tod liegt sie auf Eis. Bei mindestens sechs weiteren Bildern besteht konkreter Raubkunst-Verdacht. 

    Auch "entartete Kunst" in Gurlitts Sammlung

    Nicht zur Raubkunst gezählt werden moderne Kunstwerke, die der NS-Staat als "entartet" aus deutschen Museen entfernt und verkauft oder zerstört hatte. "Die Familie wünscht, dass die Sammlung der Klassischen Moderne, die Hildebrand Gurlitt aus der Aktion "Entartete Kunst" gerettet hat, zusammenbleibt und dauerhaft in einem deutschen Museum ausgestellt wird", teilte Seybold mit. Unter diesen rund 460 Bildern sind Werke von Max Beckmann, Franz Marc und Käthe Kollwitz. 

    Im Mai hatten Uta Werner und Dietrich Gurlitt zusammen mit Gurlitts Schwager Klaus Fräßle, Christoph Gurlitt und Anne-Cläre Gurlitt es begrüßt, dass Cornelius Gurlitt seine Sammlung dem Berner Kunstmuseum vererbt habe: "Wir hoffen in diesem Zusammenhang, dass das Berner Kunstmuseum das Erbe antreten wird." Nun erklärten Uta Werner und die anderen von Seybold vertretenen Familienmitglieder, dass sie sich der mit einem Erbfall verbundenen Verantwortung zu 100 Prozent stellen würden.

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