Ein durchaus strenger Geruch lag die vergangenen Tage in einigen Bereichen des Landkreises in der Luft: Viele Bauern waren mit Güllefässern unterwegs. Und so mancher fragte sich, ob dies in Ordnung ist, wie beispielsweise im Facebookforum „Ammersee Rund und auf dem See“. Denn die Düngeverordnung nennt den 1. November als Beginn für die dreimonatige Sperrzeit für Gülle (Flüssigmist) im Grünland. Als Grünland werden Wiesen und Viehweiden bezeichnet, im Gegensatz zu Ackerland.
Landkreis Landsberg