Die Planung für die vier Windräder geht weiter
Fuchstal stellt einen Bebauungsplan für das Gebiet im Kingholz auf. Aber was macht die Nachbargemeinde?
Weiter verfolgt wird von der Gemeinde Fuchstal der durch einen Bürgerentscheid gedeckte Plan, im südwestlichen Bereich des Staatsforstes „Kingholz“ vier Windkraftanlagen zu bauen und zu betreiben. Da die ins Auge gefassten Standorte aber – wie mehrfach berichtet – nicht der vom Landtag beschlossenen 10-H-Regelung entsprechen, muss hierzu ein Bebauungsplan erlassen werden. Den Aufstellungsbeschluss fassten die Gemeinderäte in ihrer jüngsten Sitzung bei einer Gegenstimme. Gleichzeitig wurde hierfür ein erweitertes artenschutzrechtliches Gutachten für knapp 5000 Euro in Auftrag gegeben.
Wie Bürgermeister Erwin Karg anhand einer Karte erläuterte, liegen die vier Standorte zwischen 1560 und 1976 Meter von der nächsten Wohnbebauung entfernt. Diese befindet sich am östlichen Ortsrand von Frankenhofen, das zur Ostallgäuer Gemeinde Kaltental gehört. Notwendig wäre jedoch bei einer geplanten Höhe der Windräder von 200 Metern ein Abstand von zwei Kilometern. Zu allen übrigen Orten werde dieser Wert eingehalten. Nach Dienhausen seien es beispielsweise über 3,4 Kilometer, so Karg. Man werde deshalb – wie im neuen Gesetz vorgesehen – mit der Gemeinde Kaltental in Verbindung treten. Sollte sie von ihrem Einspruchsrecht Gebrauch machen, kürzlich wurde dies von ihr bereits bezüglich des Teilflächennutzungsplans getan, werde die Abwägung durch eine andere Stelle getroffen werden müssen.
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