Die Härte des Gesetzes bekam ein afghanischer Flüchtling zu spüren, der einen Landsberger im Alkoholrausch mit Fäusten und wohl auch mit Fußtritten traktiert hat. Ob er die gesamte dreijährige Bewährungszeit auch in Deutschland ableisten wird, scheint eher unwahrscheinlich. Das Asylgesuch des 26-jährigen Afghanen ist nämlich bereits abgelehnt, sein Aufenthaltsrecht derzeit nur jeweils kurzfristig verlängert. Und die jetzige Verurteilung zu acht Monaten Freiheitsstrafe, auch wenn sie zur Bewährung ausgesetzt wurden, verbessert seine Lage sicherlich nicht.
Landsberg