Die Mehrwertsteuer geschenkt, womit manchmal Möbelhäuser und Baumärkte werben, das gibt es bei den Gemeinden in der Regel das ganze Jahr: Wer zum Beispiel in der Gemeindeverwaltung eine Ortschronik kauft oder eine Mehrzweckhalle oder einen Bürgersaal für eine Veranstaltung mietet, muss dafür keine Mehrwertsteuer zahlen. Damit wird es aber in absehbarer Zeit zu Ende sein: Spätestens ab 2021 wird die Mehrwert- beziehungsweise Umsatzsteuer auch für die Gemeinden und Landkreise häufiger Thema sein. Sie werden dann grundsätzlich auch der Umsatzsteuerpflicht unterworfen. Eigentlich ist eine entsprechende Gesetzesänderung bereits gestern in Kraft getreten. Doch praktisch alle Kommunen und auch der Landkreis nehmen die Möglichkeit einer Übergangsfrist wahr. Praktisch ändert sich damit (noch) nichts.
Umsatzsteuer in der Diskussion