Richter steckt Asylbewerber in U-Haft
Drei Eritreer verprügelten einen Syrer auf der Sandauer Brücke. Anschließend sollen sie ihn offenbar mit einem Messer bedroht haben.
Drei junge Männer aus Eritrea rempelten am Freitag auf dem Gehweg der Sandauer Brücke einen 16-jährigen Syrer an und schlugen gemeinsam auf ihn ein. Dabei kam es laut Polizei auch zu Fußtritten. Als sich ein 33-jähriger Nigerianer einmischte und die Schläger von dem Syrer wegzog, konnte der flüchten. Er erlitt leichtere Verletzungen (Prellungen). Der Polizei gelang es nicht, alle drei Täter sofort zu ermitteln.
Bei den Dolmetschervernehmungen der beiden Männer stellte sich schließlich heraus, dass die drei ihr Opfer im Nachhinein auch noch mit einem Messer bedroht hatten, damit dieser bei der Polizei keine Angaben zum Sachverhalt machen solle. Warum die Drei auf ihn losgegangen waren, blieb unklar.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Da frge ich mich, wieso werden solche Menschen nicht sofort aus gewiesen.
Ganz einfach: Weil es so gewollt ist.
Zitat Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf eine Anfrage:
"Straftaten würden grundsätzlich nicht in laufenden Asylverfahren berücksichtigt"
Alle anders lautenden Äußerungen von Politikern sind nichts weiter als hohles Geschwätz.
http://www.freiepresse.de/LOKALES/MITTELSACHSEN/FREIBERG/Macheten-Vorfall-im-Netto-Markt-hat-keinen-Einfluss-auf-Asylverfahren-artikel9303090.php
Haben Sie da nicht wichtige weitere Informationen aus Ihrem Artikel unterschlagen?
Da wirds doch ganz prima erklärt!
http://www.freiepresse.de/LOKALES/MITTELSACHSEN/FREIBERG/Macheten-Vorfall-im-Netto-Markt-hat-keinen-Einfluss-auf-Asylverfahren-artikel9303090.php
In vielen Fällen sei das Asylverfahren vor den strafrechtlichen Ermittlungen abgeschlossen. Eine Ausnahme gibt es dennoch: Sollte ein Asylbewerber zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt werden, ist es laut Bundesamt ausgeschlossen, dass er einen Schutz-Status genießt. Dann wird allerdings immer noch geprüft, ob der Verurteilte auch abgeschoben werden kann.
Das sehe ich nicht so, denn:
Die Kernaussage, daß Straftaten oder Ermittlungen hierzu auf das Asylverfahren keine Auswirkung haben, und dies so gewollt ist, besteht nach wie vor.
Warum wird ansonsten das Asylverfahren bei laufenden Ermittlungen oder Verfahren nicht ausgesetz? Oder der Status nachträglich entzogen? Und 3 Jahre Haft? Dazu muß man als "Ersttäter" hierzulande einiges anstellen.
Abgesehen davon: Selbst wenn der Asylstatus abgelehnt wird, kommen dann diverse Abschiebungshindernisse zum Tragen, sei es, daß im Heimatland „ernsthafter Schaden“ droht, Todesstrafe, gesundheitliche Nachteile, oder auch nur, daß kein Pass erstellt werden kann, daß das Heimatland die Aufnahme verweigert, und, und, und. Beispiel:
http://www.rbb-online.de/panorama/beitrag/2015/09/schuesse-auf-der-heerstrasse.html
Ich bin der Meinung, wer froh ist, einer ernsthaften Gefahr entronnen zu sein, wird nicht straffällig, bzw. setzt seine 2. Chance nicht leichtfertig aufs Spiel. Und wenn doch, sollten wir das nicht zu unserem Problem machen...
endlich mal ein Richter der die Sachlage klar erkennt !!!