Wer eine öffentliche Einrichtung betreibt, haftet immer auch für die Sicherheit und Unversehrtheit deren Nutzer. Er hat die Kontrollpflicht und die Aufsichtspflicht. Und weil im Fall eines öffentlichen Bades ganz besonders hohe Anforderungen gelten, sind die Konsequenzen im Fall einer Verletzung dieser Pflichten besonders schwerwiegend. Daher hat der Gemeinderat in Dießen, nachdem er einen Juristen konsultiert hatte, gegen drei Stimmen beschlossen, ausgegebene Zugangsschlüssel für das Strandbad St. Alban wieder einzufordern. Mit den Schlüsseln konnte bisher das Gelände außerhalb der regulären Öffnungszeiten betreten werden. Gleichzeitig ließ sich Bürgermeister Herbert Kirsch (Dießener Bürger) beauftragen, ein Alternativ-Konzept zu erarbeiten, das etwa eine verlängerte Öffnungszeit des Strandbades zur Folge haben könnte.
Dießen