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Kempten: Mann vergewaltigt 17-Jährige auf Geburtstagsparty in Badezimmer

Kempten

Mann vergewaltigt 17-Jährige auf Geburtstagsparty in Badezimmer

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    Ein 31-Jähriger wurde in Kempten wegen einer Vergewaltigung verurteilt.
    Ein 31-Jähriger wurde in Kempten wegen einer Vergewaltigung verurteilt. Foto: Symbolbild, Alexander Kaya

    Das Kemptener Landgericht hat gestern nach einer ganztägigen Verhandlung einen 31 Jahre alten Mann zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Die Große Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der aus Nigeria stammende Angeklagte im Februar dieses Jahres auf einer Geburtstagsparty ein damals 17 Jahre altes Mädchen im Badezimmer vergewaltigt hatte. Der Mann hatte jeglichen Zwang oder Gewaltanwendung bestritten.

    Mindestens zehn Partygäste hatten sich am Abend des 21. Februars in einer kleinen Wohnung in Bühl am Alpsee (Oberallgäu) aufgehalten, um den Geburtstag eines 29-jährigen Studenten zu feiern. Es wurde viel gelacht und getrunken. Was zudem einige Partygäste verwunderte: Der 31-Jährige und das 17 Jahre alte Mädchen hätten miteinander geflirtet, sagten gestern einige Zeugen vor Gericht. Obwohl die 17-Jährige in ihrem Freundeskreis dafür bekannt war, dass sie mit Jungen nichts anfangen konnte, sondern sich ausschließlich für Frauen interessierte.

    Angeklagter streitet Vergewaltigung ab

    Der jetzt Angeklagte soll dem Mädchen ins Bad gefolgt sein. Dort kam es laut Anklageschrift zu den Übergriffen. Das körperlich deutlich unterlegene Mädchen habe sich nicht gegen den fast doppelt so schweren Mann wehren können. Hilferufe habe der Angeklagte unterdrückt. Demgegenüber beteuerte der im August vergangenen Jahres als Asylbewerber nach Deutschland gekommene 31-Jährige über seinen Dolmetscher: „Wir hatten keinen Geschlechtsverkehr und es gab keine gewaltsamen Szenen.“

    Schließlich fiel einer Freundin der 17-Jährigen auf, dass diese sich wohl bereits länger in dem Badezimmer befand. Sie habe auch Hilferufe gehört, sagte die Freundin als Zeugin. Sie habe dann von außen gegen die Türe geklopft. Unter den Partygästen habe es schließlich ein regelrechtes Gerangel gegeben. Einigen war inzwischen wohl klar geworden, dass es in dem Badezimmer zu sexuellen Übergriffen gekommen war. Auf Drängen ihrer Freundin vertraute sich die 17-Jährige noch in der Nacht ihrer Mutter an und sie erstatteten Anzeige bei der Polizei in Immenstadt. Ein Atemalkoholtest bei der 17-Jährigen ergab an jenem Abend einen Wert von 1,83 Promille. Ein psychiatrischer Sachverständiger bewertete den Angeklagten als voll schuldfähig. Trotz seines Alkoholkonsums – er hatte an jenem Abend drei Gläser Wodka getrunken – gebe es bei ihm keinen Hinweis auf einen mittelgroßen oder schweren Rausch. Belastend war schließlich auch die Aussage einer Sachverständigen: Bei der 17-Jährigen waren DNA-Spuren des Mannes und umgekehrt sichergestellt worden.

    Urteil noch nicht rechtskräftig

    Der Staatsanwalt hatte für den Angeklagten eine fünfjährige Haftstrafe wegen Vergewaltigung gefordert. Zu seinen Ungunsten müsse gewertet werden, dass bei ihm keine Reue erkennbar sei. Auch habe er keinen Beitrag zur Aufklärung der Tat geleistet. Die Aussagen der 17-Jährigen seien glaubwürdig. Das Mädchen habe „keinerlei Belastungseifer gezeigt“. Die Verteidigerin plädierte auf Freispruch. Die Aussagen der 17-Jährigen seien „keineswegs konstant“.

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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