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Finanzen: Mehr Gerechtigkeit für das Unterallgäu oder „Wahnsinn“?

Finanzen

Mehr Gerechtigkeit für das Unterallgäu oder „Wahnsinn“?

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    Beträgt der Umsatz im Jahr der Gründung nicht mehr als 17 500 Euro, greift die Kleinunternehmerregelung. Vorausgesetzt der Umsatz im Folgejahr liegt unter 50 000 Euro.
    Beträgt der Umsatz im Jahr der Gründung nicht mehr als 17 500 Euro, greift die Kleinunternehmerregelung. Vorausgesetzt der Umsatz im Folgejahr liegt unter 50 000 Euro. Foto: Daniel Karmann/dpa

    Wenn Landrat Hans-Joachim Weirather in der Kreisausschuss-Sitzung einen Tagesordnungspunkt mit den Worten einleitet „Es hilft nichts, wir müssen uns damit befassen“ und Kreiskämmerer Sebastian Seefried anfügt: „Es ist mir auch kein Vergnügen, das Thema hierher zu bringen“, dann ist klar: Das Thema hat es in sich. Und das hat es tatsächlich. Die Räte mussten sich nämlich mit dem Umsatzsteuerrecht beschäftigen.

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