Nicht gerade vom Glück verfolgt
Ein 37-Jähriger wird angeklagt, weil er bewaffnet mit Drogen gehandelt haben soll. Vor dem Richter jedoch wendet sich das Blatt
Am Ende einer absoluten Pechsträhne kam bei einem 37-jährigen Unterallgäuer eine Hausdurchsuchung der Polizei, die Betäubungsmittel in nicht unerheblichen Mengen zu Tage förderte – und als die Beamten auch noch einen verbotenen Schlagring fanden, da fand er sich plötzlich in Untersuchungshaft wieder und sah sein Leben „abgeschlossen“, wie er vor der ersten Strafkammer des Landgerichts Memmingen sagte. Es ist die Kombination aus Drogen und Waffe, die ihn hinter Gitter brachte. Angeklagt wurde er wegen „bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln“.
Der geständige Angeklagte aus dem östlichen Landkreis Unterallgäu schilderte vor dem Schöffengericht zunächst einen nicht alltäglichen Lebensweg. In seiner Kindheit trennten sich seine Eltern, die Mutter nahm die jüngste Schwester mit, er und zwei weitere Schwestern wuchsen mehr bei Opa und Onkel als beim Vater auf. Schulisch klappte es nicht so wie gewollt, dennoch absolvierte er eine Lehre und schloss mit der Prüfung ab. Anfang 2000 pflegte er seinen Opa drei Jahre zuhause. Nach dessen Tod fasste er wieder relativ rasch Fuß im Arbeitsleben.
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