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Vor Gericht: Nicht gerade vom Glück verfolgt

Vor Gericht

Nicht gerade vom Glück verfolgt

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    Nicht gerade vom Glück verfolgt
    Nicht gerade vom Glück verfolgt Foto: Matt Masin

    Am Ende einer absoluten Pechsträhne kam bei einem 37-jährigen Unterallgäuer eine Hausdurchsuchung der Polizei, die Betäubungsmittel in nicht unerheblichen Mengen zu Tage förderte – und als die Beamten auch noch einen verbotenen Schlagring fanden, da fand er sich plötzlich in Untersuchungshaft wieder und sah sein Leben „abgeschlossen“, wie er vor der ersten Strafkammer des Landgerichts Memmingen sagte. Es ist die Kombination aus Drogen und Waffe, die ihn hinter Gitter brachte. Angeklagt wurde er wegen „bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln“.

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