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Feiertagsgesetz: Osterfeiertage: So teuer ist ein Verstoß gegen das Tanzverbot

Feiertagsgesetz

Osterfeiertage: So teuer ist ein Verstoß gegen das Tanzverbot

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    Ab Gründonnerstag gilt für Tanzbegeisterte und Partygänger eine Zwangspause. Das Feiertagsgesetz soll die stillen Tage vor dem Osterfest schützen. Das Tanzverbot gilt ab Gründonnerstag.
    Ab Gründonnerstag gilt für Tanzbegeisterte und Partygänger eine Zwangspause. Das Feiertagsgesetz soll die stillen Tage vor dem Osterfest schützen. Das Tanzverbot gilt ab Gründonnerstag. Foto: Kraufmann/dpa

    Seit jeher sind die Tage vor dem Osterfest sogenannte stille Tage. Nicht jeder möchte allerdings so still feierlich sein, wie es das Gesetz vorschreibt. Für „einen Riesenschmarren“ hält Gert Mueller die geltende Regelung. Mueller gehört der weithin bekannte Blütenhof Bad Wörishofen, ein legendäres Tanzlokal. Viele Gäste würden gerne auch im Osterurlaub tanzen. „Zudem holt man die Einnahmeausfälle in so einem Monat nicht mehr rein“, sagt der Betreiber.

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