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Prozess
14.12.2018

Etwas Türkisches sollte brennen

Ulm im März: Rußpuren sind auf dem Gehweg vor einem vergitterten Fenster eines als Moschee genutzten Hauses zu sehen. Die islamische Gemeinschaft Millî Görüs hat hier ihren Sitz.

Wegen des Brandanschlags auf ein Gebetshaus müssen sich sechs kurdische Syrer vor Gericht verantworten. Einer von ihnen belastet die Mitangeklagten schwer

Der Brandanschlag auf eine türkische Moschee in der Ulmer Schillerstraße hatte im Frühjahr für einiges Aufsehen gesorgt. Jetzt mussten sich die mutmaßlichen Täter vor dem Landgericht Ulm verantworten. Der erste Verhandlungstag gegen sechs junge Männer – allesamt Kurden syrischer Herkunft zwischen 18 und 27 Jahren – stieß auf großes Interesse, nicht nur bei Medienvertretern. Die Männer sind insbesondere wegen versuchten gemeinschaftlichen Mordes und versuchter gemeinschaftlicher Brandstiftung mit möglicher Todesfolge angeklagt. Vier von ihnen wollten am Donnerstag keine Angaben zur Tat machen, einer soll an den Delikten nicht beteiligt gewesen sein und der sechste im Bunde, zur Tatzeit noch Schüler, räumte den Brandanschlag auf die Moschee während der Verhandlung im Wesentlichen ein. Er machte konkrete Angaben, welche die Mitangeklagten zum Teil stark belasteten.

Eine Gruppe kurdischer Syrer hatte sich am 18. März getroffen und auf den Weg zum Ulmer Hauptbahnhof gemacht, um dort im Gebäudeinneren als Protest gegen den Einsatz der türkischen Armee im Syrien-Krieg zu demonstrieren, bei dem auch die Heimat einiger Angeklagter, Afrin, stark zerstört wurde. Die Gruppe begab sich bald auf den Bahnsteig und die Männer sprangen auf die Gleise. Ein wenig später mit 50 bis 60 Stundenkilometern heranfahrender Zug musste eine Vollbremsung hinlegen und kam noch rechtzeitig zum Stehen. Damit hatten die jungen Männer schon auf sich und ihr Anliegen aufmerksam gemacht. Doch das war ihnen offenbar nicht genug.

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