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Ulm: Folterprozess: Warum die Verdächtigen freigesprochen wurden

Ulm

Folterprozess: Warum die Verdächtigen freigesprochen wurden

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    Im Ulmer Folterprozess wurden die Verdächtigen im Hauptanklagepunkt freigesprochen.
    Im Ulmer Folterprozess wurden die Verdächtigen im Hauptanklagepunkt freigesprochen. Foto: Arne Dedert (dpa)

    Ulm Wollte Timo B. den eigenen Selbstmord seinen Kumpels in die Schuhe schieben, um ihnen quasi posthum eins auszuwischen? Danach sieht es aus, nachdem diese Männer gestern von der siebten Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ulm in diesem zentralen Punkt der Anklage vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung mit Todesfolge freigesprochen wurden.

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