Ulm Der Rechtsstreit zwischen der Verbraucherzentrale und der Sparkasse Ulm in Sachen Scala-Sparverträge ist beendet. Der Ärger rund um die Beendigung der hochverzinsten Sparverträge deswegen aber längst nicht beigelegt: Die Sparkasse Ulm hat damit nämlich nur anerkannt, dass sie kein vertragliches Kündigungsrecht hat. Ob die Gesetzeslage ein Kündigungsrecht hergibt, wird erst anhand von 15 Scala-„Musterklägern“ vom Landgericht beantwortet werden müssen.
Ulm