Es war ein kurzer Augenblick, in dem er nicht aufgepasst hatte. Er war nur mal eben mit den Gedanken woanders und nicht im Auto auf der Straße – daher kam der Wagen auf der A 7 nach rechts auf den Seitenstreifen ab. In der Regel gehen solche Unachtsamkeiten glimpflich aus – nicht so bei einem 36-Jährigen aus dem nördlichen Landkreis, der nun wegen fahrlässiger Tötung vom Amtsgericht Neu-Ulm verurteilt wurde.
Neu-Ulm