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Neu-Ulm: Mit roter Plakette geht nichts mehr

Neu-Ulm

Mit roter Plakette geht nichts mehr

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    Vom heutigen Montag an darf nur noch in die Neu-Ulmer Umweltzone fahren, wer an seinem Fahrzeug eine Grüne oder gelbe Plakette hat. Für „alte Stinker“ mit dem roten Aufkleber ist die Innenstadt ab sofort tabu. Es sei denn, die Besitzer der Fahrzeuge haben eine der vielen Ausnahmegenehmigungen.
    Vom heutigen Montag an darf nur noch in die Neu-Ulmer Umweltzone fahren, wer an seinem Fahrzeug eine Grüne oder gelbe Plakette hat. Für „alte Stinker“ mit dem roten Aufkleber ist die Innenstadt ab sofort tabu. Es sei denn, die Besitzer der Fahrzeuge haben eine der vielen Ausnahmegenehmigungen. Foto: Kaya

    Ab sofort dürfen nur noch Autos mit gelber und grüner Plakette in die Innenstadt von Neu-Ulm. Das bayerische Umweltministerium hat die Wirksamkeit dieser Beschränkung festgestellt, die Industrie- und Handelskammer dagegen zweifelt dies massiv an und lehnt die zweite Stufe der Umweltzone strikt ab. Nach wie vor gibt es ein Ungleichgewicht zwischen Ulm und Neu-Ulm, da auch der baden-württembergische Nachbar die Zone schon verschärft hat.

    Für die Fahrer alter Autos wird es in Ulm allmählich eng. Im Kampf gegen Feinstaub und Stickstoffdioxid verliert in Ulm auch die gelbe Plakette ihre Gültigkeit, nur noch Grün berechtigt zum Befahren der Umweltzone. Eine einheitliche Regelung für die Doppelstadt wird es also nur für wenige Wochen geben.

    IHK lehnt Umweltzone strikt ab

    Die am heutigen Montag in Kraft tretende Verschärfung der Umweltzone in Neu-Ulm hat nach Auffassung des Vorsitzenden der Regionalversammlung der Industrie- und Handelskammer (IHK), Hans-Heiner Honold, keine messbare Auswirkung auf die Feinstaubreduzierung. Aus diesem Grund lehnt die IHK Schwaben die zweite Stufe der Umweltzone strikt ab.

    Mit Einführung der Umweltzone in Neu-Ulm zum 1. Januar 2010 habe sich die Anzahl der gemessenen Tage mit einer Feinstaubgrenzwertüberschreitung auf 26 Tage erhöht. Im Jahr 2009 seien es noch 24 Tage gewesen. 2008 habe es sogar nur zwölf grenzwertüberschreitende Tage gegeben. Zugelassen sind allerdings 35 Tage. Zum Stand 24. Oktober diesen Jahres gab es laut IHK lediglich zehn Tage.

    Werte sind zum Teil höher als vor der Einführung

    Die Unregelmäßigkeit der Grenzwert-Überschreitungen trotz Umweltzone legt aus Sicht der Regionalversammlung den Schluss nahe, dass externe Bedingungen wie Witterung, Hausbrand, Salz- und Splittstreuung die eigentlichen Faktoren für die Feinstaubbelastung sind. Diese zentralen Einflussgrößen wie auch die Gesamtverkehrsbelastung innerhalb der Stadt sind durch eine Umweltzone nicht in einem signifikanten Maß regelbar.

    Gleichzeitig bringt sie aber erhebliche Beschränkungen für den Wirtschaftsverkehr mit sich. „Die Umweltzone ist ein Instrument der Symbolpolitik, überflüssig und bestenfalls in fragwürdiger Weise geeignet durch Bußgelder und Ausnahmegenehmigungen für Umweltzonen die Einnahmen der Kommunen zu steigern“, so Hans-Heiner Honold.

    Berücksichtigen müsse man auch die Bauarbeiten in der Reuttierstraße. Die dortige zusätzliche Feinstaubentstehung verfälscht den Messwert.

    Augsburg als Vorbild

    Die Stadt Augsburg hat aufgrund ihrer Baustellensituation in der Innenstadt die Verschärfung der Umweltzonen auf Eis gelegt. Diese Vorgehensweise begrüßt die IHK Schwaben und regt an, dieses auch für Neu-Ulm so zu vollziehen.

    Seit 2006 hat der Ausschuss für Umwelt und Energie gemeinsam mit dem Verkehrsausschuss der IHK Schwaben wesentlich wirkungsvollere Maßnahmen zur Feinstaubminderung vorgeschlagen:

    • Der Straßenzustand muss permanent verbessert werden (neue Beläge reduzieren Reifenabrieb).
    • Die Straßenreinigung muss besonders in den Wintermonaten aufgrund erhöhten Schmutzaufkommens (etwa durch Salz-/Splitt-Streuung) verstärkt werden.
    • Die Verkehrsführung muss durch Verkehrsleitsysteme und intelligente Schaltungen von Ampeln optimiert werden (Staureduzierung, Vermeidung von Parksuchverkehr, frühzeitige Umleitung unnötigen Durchgangsverkehrs durch Wegweisung und Navigationssysteme).
    • Leistungsfähige Verkehrsadern im städtischen Umgriff müssen erhalten und ausgebaut werden (Vermeidung von Rückbau, verkehrsflussabhängige Ampelschaltungen, Bevorzugung Kreisverkehr vor Ampeln).

    IHK fordert realistische Maßstäbe

    Diese vorgeschlagenen Maßnahmen finden aus Sicht der IHK in den Aktionsplänen eine zu geringe Gewichtung. Da die Vorschläge sich auf den gesamten Straßenverkehr, unabhängig einer Schadstoffklassifizierung, positiv auswirken werden, sollten für diese Maßnahmen oberste Prioritäten gelten.

    „Wir sollten bei aller notwendigen Diskussion realistische Maßstäbe zugrunde legen“, fordert Honold. So kann die Feinstaubbelastung in Büros durch Tonerstaubbelastung aus Laserdruckern leicht Werte von 150-200 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft erreichen – ein Vielfaches des Grenzwerts von 50 Mikrogramm.

    Im Vergleich dazu würde die Einführung der Stufe 2 mit einer prognostizierten Reduzierung der Feinstaubpartikel um ganze 0,1 Mikrogramm die Luftqualität kaum beeinflussen. AZ

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