Rennertshofen Es darf nur auf die Wanderschaft gehen, wer die Gesellenprüfung bestanden hat, ledig, kinderlos und schuldenfrei ist. Drei Jahre und ein Tag, so schreibt es die Zunft vor, „muss ein Wandergeselle unterwegs sein. Und weiter heißt es: „Die Wanderschaft soll nicht als Flucht“ vor Verantwortung missbraucht werden.“
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