Wenn darüber zu entscheiden ist, ob ein Angeklagter dauerhaft in die Psychiatrie muss, kann es vor Gericht schwierig werden. Wenn vor allem rückblickend sein psychischer Zustand zu einem bestimmten Zeitpunkt von Gutachtern eingeschätzt werden und die Kammer diese Einschätzung dann strafrechtlich gewichten muss. War der Angeklagte schuldunfähig, weil er erkrankt ist? Und ist die Krankheit so ausgeprägt, dass er für die Allgemeinheit gefährlich ist?
Neuburg