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Gesetz: Bestellerprinzip und Mietpreisbremse: Das ändert sich ab heute 1. Juni

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Bestellerprinzip und Mietpreisbremse: Das ändert sich ab heute 1. Juni

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    So sehen die neuen Gefahrensymbole aus. Darunter ist auch ein Ausrufezeichen. Es bedeutet etwa: Achtung, das Mittel kann die Augen reizen.
    So sehen die neuen Gefahrensymbole aus. Darunter ist auch ein Ausrufezeichen. Es bedeutet etwa: Achtung, das Mittel kann die Augen reizen. Foto: UNECE (dpa)

    Was ändert sich am ersten Juni? Wir haben die wichtigsten Regelungen zusammengefasst und erklären, was es damit auf sich hat.

    Die Mietpreisbremse: Diese tritt am 1. Juni 2015, dem frühstmöglichen Termin, nur in Berlin in Kraft. Andere Bundesländer haben die Mietpreisbremse nach Umfrage der Deutschen Presseagentur zwar angekündigt, jedoch noch keinen festen Termin vereinbart. Die Mietpreisbremse soll Wohnungssuchende vor Wucherpreisen schützen. Neue Mieten dürfen bei einem Umzug maximal zehn Prozent über dem üblichen Niveau der Region liegen. Ausgenommen sind Neubauten, die im Oktober 2014 erstmals bezugsfertig wurden sowie die erste Wiedervermietung einer Immobilie nach umfangreicher Sanierung.

    Bestellerprinzip bei Makler-Auftrag: Ab 1. Juni 2015 zahlt derjenige den Makler, der ihn bestellt hat. Dies gilt jedoch nur bei Vermietungen. Beim (Ver-)Kauf einer Immobilie kann weiterhin frei entschieden werden, wer den Makler bezahlt.

    Warnzeichen für : Egal ob Abflussreiniger, Politur oder Entkalker: Reinigungsmittel müssen ab 1. Juni ein neues Warnzeichen tragen und den Verbraucher somit deutlicher auf Gefahren hinweisen. Alte Gefahrensymbole erhalten hierbei eine neue Optik oder werden durch neue Piktogramme ersetzt. Das bislang bekannte Symbol "Andreaskreuz" wird beispielsweise durch andere Piktogramme abgelöst. Bei möglichen Hautreizungen durch ein Mittel warnt das neue Symbol "Ausrufungszeichen", auf die Gefahr des Verschluckens weist das neue Zeichen "Gesundheitsgefahr" hin. Auch die Farbgebung der Symbole ändert sich. Das Zeichen wird nicht mehr schwarz auf orangem Hintergrund gedruckt - die Piktogramme sind jetzt schwarz auf weißem Hintergrund mit rotem Quadrat als Umrandung. So sehen die neuen Warnzeichen aus

    Gen-Pollen im Honig nicht mehr kennzeichnungspflichtig: Enthält Honig Spuren gentechnisch veränderter Pollen, muss dieser Gen-Pollen nicht mehr als "Zutat" aufgelistet werden. Er gilt ab 24. Juni 2015 wieder als "natürlicher Bestandteil". Die EU-Kommission setzte sich damit gegen eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs durch.

    Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung: Unter anderem brauchen Aufzüge ab 1. Juni 2015 eine Prüfplakette  - vergleichbar mit der TÜV-Plakette für Autos. So soll verhindert werden, dass regelmäßige Prüfungen von Aufzügen versäumt werden. awe

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