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Kachelmann-Prozess: Das Ende ist in Sicht

Kachelmann-Prozess

Das Ende ist in Sicht

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    Wettermoderator Jörg Kachelmann (r) und sein Anwalt Johann Schwenn. (Archivbild) dpa
    Wettermoderator Jörg Kachelmann (r) und sein Anwalt Johann Schwenn. (Archivbild) dpa

    Die "Stuttgarter Nachrichten" (Montagausgabe) berichten, es gebe Hinweise auf eine mögliche interne Absprache. Sie gelte, wenn der Schweizer freigesprochen werden sollte. Dann werde die Staatsanwaltschaft Mannheim nicht in Revision zum Bundesgerichtshof gehen, sondern die Niederlage akzeptieren. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und drei Monate beantragt.vier Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe wegen besonders schwerer Vergewaltigung beantragt. Die "Stuttgarter Nachrichten" berufen sich auf Justizkreise. Demnach hält die Behörde eine weitere Instanz angesichts anderer Verfahren nicht mehr für vertretbar, da die monatelangen Ermittlungen in dem Fall offenbar die Kapazitäten bei der Staatsanwaltschaft stark gebunden hatten. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte laut Zeitung zu der Frage, ob man auf eine Revision verzichten werde: "Ich weiß davon nichts."

    Am Dienstag soll das Urteil fallen. Der 52-jährige Wettermoderator wird verdächtigt, im Februar 2010 seine ehemalige Freundin mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben. Dem war ein Streit wegen der Untreue Kachelmanns vorausgegangen. Seine Anwälte haben Freispruch beantragt.

    Der Prozess war seit der Festnahme Kachelmanns außergewöhnlich verlaufen. "Das hat es bisher so in dieser Form noch nicht gegeben, die öffentlichen Spekulationen und der Auftritt von Zeugen in Medien zum Teil schon vor Prozessbeginn", sagt der Medienwissenschaftler Bernd Blöbaum von der Uni Münster. "Auch die Heftigkeit, mit der die Medien teilweise aufeinander einschlagen, ist ungewöhnlich." Der Fall Kachelmann habe stark polarisiert. "Einige haben die Unschuldsvermutung gepachtet, andere haben ihr Urteil schon gesprochen." Den Grund für die Medienschlacht sieht Blöbaum in der Prominenz des Angeklagten und in deren Kombination mit dem Vorwurf der Vergewaltigung. "Kachelmann ist eine Person, die das mediale Interesse auf sich zieht". Hinzu kommt, dass große Teile des Verfahrens unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfanden. "Das lässt viel Raum für Spekulationen", sagt der Medienwissenschaftler.

    Ob die nach dem Urteil ein Ende haben werden?

    Ein "Freispruch zweiter Klasse gilt als wahrscheinlich"

    Fest steht, dass Kachelmann bei einer Verurteilung nicht in Haft bleiben muss. Die Staatsanwaltschaft fordert zwar die Verurteilung - nicht jedoch, sofort wieder einen Haftbefehl zu erlassen. Trotzdem könnte das Gericht auch von selbst einen neuen Haftbefehl erlassen. Voraussetzung wäre allerdings, dass Fluchtgefahr besteht. Das dürfte schwer zu begründen sein: Bislang hat Kachelmann keine Anstalten gemacht, abzuhauen - obwohl er zwischendurch in Kanada war und reichlich Gelegenheit gehabt hätte, das ganz, ganz Weite zu suchen.

    Derzeit gilt ein "Freispruch zweiter Klasse" unter Prozessbeteiligten und Beobachtern wohl als die wahrscheinlichste Variante. Ob die Staatsanwaltschaft dann in Revision geht, dürfte von der Begründung des Urteils abhängen. Bei einem Freispruch, wie ihn auch die Verteidigung gefordert hat, hätte Kachelmann nach dem "Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen" einen Anspruch auf 25 Euro Entschädigung für jeden Tag in Untersuchungshaft. Bei 132 Tagen macht das 3300 Euro.

    Bei einem "Freispruch erster Klasse" müsste die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen die Ex-Geliebte einleiten, denn es bestünde zumindest der Verdacht, dass sie ihn absichtlich falsch beschuldigt haben könnte. Das wäre in mehrfacher Hinsicht strafbar: Weil Kachelmann wegen ihrer Aussagen in Haft saß, wäre der Tatbestand der Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft erfüllt. Hinzu kämen falsche uneidliche Aussage und falsche Verdächtigung. Im Fall einer Verurteilung müsste die 38-Jährige, wie Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge sagt, selbst mit einer "nicht unerheblichen" Freiheitsstrafe rechnen. dapd/dpa

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