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Kim Dotcom: Dotcom will Auslieferungsverfahren zum Internet-Spektakel machen

Kim Dotcom

Dotcom will Auslieferungsverfahren zum Internet-Spektakel machen

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    Dotcom (42) ist Gründer der einst populären Internetplattform Megaupload, auf der Nutzer Musik, Filme und andere Inhalte untereinander austauschten.
    Dotcom (42) ist Gründer der einst populären Internetplattform Megaupload, auf der Nutzer Musik, Filme und andere Inhalte untereinander austauschten. Foto: Geraldine Clermont, dpa, Archiv

    Der in den USA wegen massiven Betrugs angeklagte Internetunternehmer Kim Dotcom wehrt sich gegen eine geplante Auslieferung aus Neuseeland. "Ich habe da nie gelebt, bin dort nie hingereist, hatte keine Firma dort", twitterte der gebürtige Kieler am Montag zum Auftakt seiner Berufungsverhandlung gegen den Auslieferungsbescheid. Persönlich vor dem Gericht in Auckland erschien er nicht. Seine Anwälte warteten als erstes mit einem Antrag auf, das Verfahren live im Internet übertragen zu dürfen. Dem gab der Richter zunächst nicht statt. 

    Dotcom (42) ist Gründer der einst populären Internetplattform Megaupload, auf der Nutzer Musik, Filme und andere Inhalte untereinander austauschten. US-Ankläger werfen ihm und den Mitstreitern vor, Copyright-Besitzer damit um mindestens eine halbe Milliarde Dollar geprellt zu haben. Die US-Behörden ließen den Dienst 2012 schließen und veranlassten eine Razzia auf Dotcoms Anwesen in Neuseeland. Der Unternehmer, der mit bürgerlichem Namen Kim Schmitz heißt, wurde vorübergehend festgenommen. Seitdem läuft das juristische Gezerre um die Auslieferung.

    Dotcom argumentiert, dass Megaupload lediglich eine Plattform gewesen sei. Wenn Nutzer darauf illegal durch Copyright geschütztes Material austauschten, könne er nicht dafür verantwortlich gemacht werden. US-Ankläger sagen dagegen, Megaupload sei von Anfang an als gigantisches Betrugsinstrument geplant gewesen und die Gründer hätten Urheberrechtsverletzungen auch bewusst gefördert.

    Neben Dotcom wollen die USA auch drei seiner ehemaligen Mitarbeiter den Prozess machen. Bei einem Schuldspruch drohen ihnen langjährige Haftstrafen. Die Anhörung könnte bis zu sechs Wochen dauern. dpa

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