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Prozess: Dreister Todesfahrer

Prozess

Dreister Todesfahrer

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    Dennis M. ist wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.
    Dennis M. ist wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Foto: dpa

    Drei junge Männer sind in getunten Autos unterwegs, es kommt zu einem Unfall, ein 14-jähriges Mädchen stirbt. Seit Montag steht nun der 23-jährige Todesfahrer in Saarlouis vor Gericht. Weil sich wohl nicht beweisen lässt, dass es sich um ein illegales Autorennen handelte, ist Dennis M. nicht wegen Mordes, sondern nur wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt.

    Den Ermittlungen zufolge fuhr der Angeklagte im August 2016 bei Überherrn im Saarland viel zu schnell in eine Kurve, verlor die Kontrolle über das Fahrzeug und verletzte die 14-Jährige tödlich. Ein 16-Jähriger erlitt schwere Verletzungen. Der Angeklagte, der mit seinem Fahrzeug öfter auf dem Nürburgring unterwegs war, fuhr auch an jenem verhängnisvollen Abend laut Staatsanwältin „wie ein Rennfahrer“.Vor Gericht zeigte er sich gestern wenig schuldbewusst: Der Unfall sei vor allem deshalb passiert, weil das Antiblockiersystem nicht funktioniert habe, als er mit etwa 90 Stundenkilometern vor einer engen, nicht einsehbaren Kurve gebremst hatte.

    „Ich konnte nicht damit rechnen, dass die Technik versagt. Dafür kann ich ja nichts“, sagte der Verfahrensmechaniker. Fassungslos reagierten die Eltern des getöteten Mädchens und Richter Michael Wagner auf seine Aussagen.

    Zwei Freunde, die ebenfalls mit getunten Autos hinter Dennis M. waren, fuhren nach dem Unfall weiter. Weil ihnen nicht nachgewiesen werden konnte, dass sie sich zu einem Rennen getroffen hatten, wurden die Ermittlungen gegen sie eingestellt. Das Gericht hat drei Verhandlungstage angesetzt, das Urteil ist für den 6. Juli geplant. (dpa)

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