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Verwaltungsrechtsstreit: E-Zigarette: Ist der rauchlose Elektro-Glimmstängel eine Arznei?

Verwaltungsrechtsstreit

E-Zigarette: Ist der rauchlose Elektro-Glimmstängel eine Arznei?

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    Vor dem Verwaltungsgericht München ist zu klären, ob der Freistaat Bayern die Elektro-Zigarette künftig als Inhalator im Sinne des Medizinproduktegesetzes einordnen darf. Das hätte zur Folge, dass es sich bei der inhalierten Flüssigkeit um ein genehmigungspflichtiges Arzneimittel handelt.
    Vor dem Verwaltungsgericht München ist zu klären, ob der Freistaat Bayern die Elektro-Zigarette künftig als Inhalator im Sinne des Medizinproduktegesetzes einordnen darf. Das hätte zur Folge, dass es sich bei der inhalierten Flüssigkeit um ein genehmigungspflichtiges Arzneimittel handelt. Foto: Marcus Brandt, dpa

    Die E-Zigarette: Zahlen und Fakten

    Die E-Zigarette ist nicht nur gesundheitlich, sondern auch rechtlich umstritten und beschäftigt inzwischen auch die Gerichte.

    Deutschland gilt als lukrativer Markt für E-Zigaretten. Es gibt schätzungsweise drei Millionen Konsumenten in Deutschland (2015).

    Die elektronische Zigarette, kurz E-Zigarette, verbrennt keinen Tabak, sondern verdampft eine Aroma-Flüssigkeit mit oder ohne Nikotin.

    Nach Angaben des Verbandes des E-Zigarettenhandels im niedersächsischen Seevetal enthält der Dampf weniger Schadstoffe als herkömmlicher Zigarettenrauch.

    Die E-Zigarette setzt sich aus einem Batterieteil mit Elektronik und Luftsensor, Tank sowie einer Verdampferkammer zusammen.

    Im Verdampfer wird die Aroma-Flüssigkeit, auch Liquid genannt, erhitzt und bei 65 bis 120 Grad verdampft. Dieser Mechanismus wird entweder per Tastendruck oder bei jedem Zug automatisch aktiviert.

    Trägersubstanz bei allen auf dem deutschen Markt erhältlichen E-Zigaretten-Liquids ist Propylenglykol. Aus dieser Flüssigkeit und oft außerdem aus Glycerin entsteht der Dampf. Darüber hinaus sind Aromen wie Menthol, Mandel oder Vanille und gegebenenfalls Nikotin zugesetzt.

    E-Zigaretten sind laut ihren Befürwortern weniger schädlich für die Umgebung: Mancher E-Zigarettenraucher inhaliere den Dampf so tief, dass beim Ausatmen keine messbaren Schadstoffe mehr austreten. Außerdem entsteht kein Dampf, wenn man nicht an der E-Zigarette zieht - anders als bei herkömmlichen Zigaretten, die auch dann qualmen.

    Belastbare Studien zu Langzeitfolgen des E-Zigaretten-Konsums gibt es noch nicht. Dennoch warnen Bundesregierung, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, das Bundesinstitut für Risikobewertung und das Deutsche Krebsforschungszentrum vor den Gesundheitsrisiken.

    Gestritten wird vor allem darum, ob E-Zigaretten ein Genußmittel sind oder - wegen des Nikotins - ein Arzneimittel.

    Vor dem Verwaltungsgericht München beginnt am Mittwochmorgen ein Rechtsstreit um die sogenannte E-Zigarette. Zu klären ist die Frage, ob der Freistaat Bayern den rauchlosen Elektro-Glimmstängel als Inhalator im Sinne des Medizinproduktegesetzes einordnen darf. Das hätte zur Folge, dass es sich bei der inhalierten Flüssigkeit um ein genehmigungspflichtiges Arzneimittel handelt. Dann dürfte das Produkt erst nach einer in der Regel teuren und langwierigen Zulassung über Apotheken vertrieben werden. Geklagt hat ein Hersteller. Deutschland ist mit geschätzten zwei Millionen Konsumenten ein lukrativer Markt für die E-Zigarette.

    Nikotinhaltige Flüssigkeiten der E-Zigarette als Arznei

    Ähnliche Verfahren gab es im vergangenen Jahr bereits in Nordrhein-Westfalen. Die dortigen Gerichte hatten die E-Zigarette nicht als Arznei eingestuft. Etwa die Hälfte der Bundesländer hält die E-Zigarette - genauer: die nikotinhaltigen Flüssigkeiten darin - für Arzneimittel. Tatsächlich kann man nikotinhaltige E-Zigaretten aber überall frei erhalten. Kontrollen gibt es selten. dpa/lby

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