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Zigarettenqualm: Ehepaar soll Rauchen auf dem Balkon verboten werden

Zigarettenqualm

Ehepaar soll Rauchen auf dem Balkon verboten werden

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    In Düsseldorf wird der Rechtsstreit um die fristlose Kündigung eines rauchenden Mieters verhandelt.
    In Düsseldorf wird der Rechtsstreit um die fristlose Kündigung eines rauchenden Mieters verhandelt. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/ Symbol (dpa)

    Das berichtet die "Märkische Allgemeine". Alle Versuche, den Konflikt ohne Prozess zu lösen, seien gescheitert, schreibt das Blatt. Jetzt solle das zuständige Amtsgericht entscheiden. Die Verhandlung dafür sei für den 7. August angesetzt.

    Rauchen soll nur noch zu bestimmten Uhrzeiten möglich sein

    Mieter des Vier-Familien-Hauses in Premnitz fühlten sich von dem nach oben ziehenden Zigarettenqualm belästigt, heißt es. Auf Forderungen, nur in ihrer Wohnung oder außerhalb des Hauses zu rauchen, sei das Ehepaar nicht eingegangen. Ihm soll nach dem Willen der Nachbarn künftig das Rauchen auf dem Balkon zwischen 7 und 8, 10 und 11, 13 bis 15, 17 bis 19 sowie 20 bis 23 Uhr untersagt werden. Um der Klage Nachdruck zu verleihen, wurde der Zeitung zufolge der Zigarettenkonsum des Ehepaares im Erdgeschoss des Hauses über Wochen genauestens dokumentiert.

    Fristlose Kündigung für Raucher

    Der Streit erinnert an einen aufsehenerregenden Fall in Düsseldorf, wo ebenfalls eine Gerichtsentscheidung ansteht. Dort hat eine Vermieterin die fristlose Kündigung eines langjährigen rauchenden Mieters mit der permanenten gesundheitsgefährdenden Belästigung anderer Mieter begründet. Zur Begründung verwies sie unter anderem darauf, dass der 75 Jahre alte Mann den Qualm aus seiner Wohnung durch den Hausflur abziehen lasse.

    Bislang gilt das Rauchen in der Wohnung als höchstrichterlich geschützte persönliche Freiheit. Der Bundesgerichtshof ließ aber 2006 und 2008 ausdrücklich offen, ob "exzessives Rauchen" als vertragswidrige Nutzung angesehen werden kann. dpa/AZ

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