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Gericht: Flüchtling in Heidelberg wegen Vergewaltigung verurteilt

Gericht

Flüchtling in Heidelberg wegen Vergewaltigung verurteilt

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    Ein Flüchtling aus Gambia wurde in Heidelberg wegen Vergewaltigung zu drei Jahren Haft verurteilt. (Symbolbild)
    Ein Flüchtling aus Gambia wurde in Heidelberg wegen Vergewaltigung zu drei Jahren Haft verurteilt. (Symbolbild) Foto: Alexander Kaya

    Das Heidelberger Schöffengericht hat einen Mann aus Gambia zu drei Jahren Haft verurteilt. Der 22-Jährige habe eine Frau in ihrer Mannheimer Wohnung vergewaltigt, zeigten sich die Richter überzeugt. Zudem wurde er wegen drei sexuell motivierter Übergriffe auf junge Frauen verurteilt. Der Asylsuchende wohnte damals in einer Unterkunft in Walldorf.

    In der Nacht zum 29. September lernte er in einem Mannheimer Lokal eine 47-Jährige kennen. Die beiden kamen sich näher und küssten sich. „Es war eigentlich ganz lustig“, sagte die Frau, die damals stark betrunken war. Am frühen Morgen nahm sie den Afrikaner mit nach Hause. Sex wollte sie nicht. Doch der Mann habe sie trotz heftiger Gegenwehr mehrfach vergewaltigt.

    Danach schlief der 22-Jährige ein und wurde morgens unsanft von der Polizei geweckt. Der Sex sei einvernehmlich gewesen, beteuerte er.

    Verfahren wurde zunächst eingestellt

    Die Staatsanwaltschaft Mannheim stellte das Verfahren zunächst ein. In den nächsten Monaten leistete sich der Angeklagte weitere Taten. Die erste ereignete sich Ende November in der Nähe des Heidelberger Hauptbahnhofs. Dort bedrängte er morgens eine 18-Jährige, die krank auf einer Treppe saß und mit einem Notarzt telefonierte. „Er legte seine Hand auf meinen Oberschenkel. Als ich aufstand, hat er mich fest am Hintern gepackt“, sagte die Zeugin. Sie habe Panik bekommen und sei weggelaufen. Der Mann folgte ihr und hielt die schreiende Frau an den Schultern fest.

    Als ein Passant eingriff, rannte der 22-Jährige einer Polizeistreife in die Arme. Diesen und zwei weitere Übergriffe auf Frauen in Walldorf und in Heidelberg wertete das Gericht als versuchte sexuelle Nötigung und Beleidigung.

    Richterin räumt "dünne Beweisdecke" ein

    Im Hinblick auf diese letzten Fälle hatte die Staatsanwaltschaft Heidelberg das Verfahren wegen Vergewaltigung wieder aufgenommen. Zu Recht, wie die Vorsitzende Richterin Walburga Englert-Biedert sagte. Sie räumte aber ein, dass die „Beweisdecke dünn“ sei. Und: Mehrfach hätten Polizisten in der Nacht beobachtet, wie die Frau mit Männern in der Öffentlichkeit Zärtlichkeiten austauschte. Darunter auch mit dem Angeklagten.

    Vor Gericht konnte die 47-Jährige sich daran nicht mehr erinnern. Letztlich glaubte das Gericht jedoch der Frau. Verteidiger Heiko Hofstätter hatte Zweifel und deshalb Freispruch in Bezug auf die Vergewaltigung gefordert.

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