Nach ihrer jüngsten Niederlage vor dem Landesarbeitsgericht München will die wegen Pornodarstellungen gekündigte kirchliche Erzieherin ihren Fall nun vor das Bundesarbeitsgericht bringen. Geplant sei, gegen das Münchner Urteil vom Dienstag eine Nichtzulassungsbeschwerde in Erfurt einzulegen, kündigte ihr Anwalt Florian Fleig am Mittwoch an.
Das Gericht hatte am Dienstag die Berufung der 38 Jahre alten Erzieherin gegen ein Urteil des Augsburger Arbeitsgerichts vom Oktober 2014 abgelehnt. Eine Revision gegen das aktuelle Urteil ließ das Landesarbeitsgericht nicht zu.
Die Frau, die bei der Diakonie Neuendettelsau eine Wohngruppe für Behinderte betreute, hatte unter dem Namen Julia Pink Sexfilme gedreht. Richter Reinhard Künzl sah das Drehen von Pornos nicht mit den Werten eines kirchlichen Arbeitsgebers vereinbar - zumal diese auch im Internet zugänglich seien. AZ, dpa