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Rechtsstreit: Jan Böhmermann lässt T-Shirt mit seinem Bild verbieten

Rechtsstreit

Jan Böhmermann lässt T-Shirt mit seinem Bild verbieten

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    Jan Böhmermann hat eine einstweilige Verfügung erwirkt. Eine rechtspopulistische Partei darf ein T-Shirt mit seinem Gesicht nicht mehr verkaufen.
    Jan Böhmermann hat eine einstweilige Verfügung erwirkt. Eine rechtspopulistische Partei darf ein T-Shirt mit seinem Gesicht nicht mehr verkaufen. Foto: Oliver Berg, dpa

    Jan Böhmermann geht rechtlich gegen die Verbreitung eines T-Shirts vor. Darauf ist ein Bild des 36-jährigen Moderators zu sehen, dazu der Kommentar "Der ist lustig. Den töte ich zum Schluss". Darunter findet sich eine "Unterschrift" des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan.

    Verbreitet hatte das Shirt die rechtspopulistische Partei Pro Deutschland. Gegen die hat Böhmermann nun beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung erwirkt. Der Anwalt des "Neo Magazin Royale"-Moderators, Torben Düsing, bestätigte das der Deutschen Presseagentur dpa. "Herr Böhmermann steht als Werbegesicht für Merchandising-Artikel von Pro Deutschland nicht zur Verfügung", sagte Düsing. "Er will nicht, dass politische Parteien mit seiner Person Geld verdienen."

    Die Partei will es nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen

    Die Partei kündigte an, sie wolle es nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen - mit Blick auf mögliche Prozesskosten. "Wir haben deshalb heute das streitgegenständliche T-Shirt von unserer Internetseite gelöscht."

    Der Satiriker Böhmermann hatte im März 2016 in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" ein Schmähgedicht über den türkischen Staatspräsidenten Erdogan vorgetragen, das einen Eklat ausgelöst hatte. Die türkische Regierung hatte daraufhin rechtliche Schritte gegen Böhmermann wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes verlangt.

    Als Folge der Affäre will der Deutsche Bundestag das Gesetz, auf dessen Grundlage der türkische Staatspräsident Böhmermann verklagte, abschaffen. Es handelt sich um den Paragrafen 103 des Strafgesetzbuches. Der stellt die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten unter besondere Strafe. Bei einer Verurteilung drohen drei bis zehn Jahre Gefängnis.

    Am Freitag kritisierte Bundesjustizminister Heiko Maas bei der ersten Lesung zur Abschaffung des Gesetzes den türkischen Präsidenten. Er sagte, das deutsche Strafrecht dürfe "kein Vehikel sein, um Kritiker von Präsident Erdogan mundtot zu machen". Dann appelierte er an Erdogan: "Hören Sie auf, die Meinungsfreiheit mit dem Strafrecht zu unterdrücken. Und lassen Sie unabhängige Journalisten endlich wieder ihre Arbeit machen. Und die, die Sie in Haft genommen haben wie Deniz Yücel sollen freikommen." Der deutsch-türkische Journalist und Welt-Korrespondent Yücel sitzt seit Februar in der Türkei in Untersuchungshaft. dpa/AZ

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