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Schadenersatz: Kachelmann-Prozess vertagt

Schadenersatz

Kachelmann-Prozess vertagt

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    Jörg Kachelmann verklagt seine ehemalige Geliebte auf mehr als 13.000 Euro Schadensersatz.
    Jörg Kachelmann verklagt seine ehemalige Geliebte auf mehr als 13.000 Euro Schadensersatz. Foto: Marjan Murat dpa

    Es wird wohl etwas länger dauern: Für den Schadensersatz-Prozess zwischen Jörg Kachelmann und seiner ehemaligen Geliebten Claudia D. wurde nach dem ersten Tag ein weiterer Verhandlungstermin angesetzt, das sagte der Richter am Mittwoch nach der Verhandlung. Zuvor konnten sich die beiden Parteien vor dem Landgericht Frankfurt nicht einigen.

    Zuvor war der Prozess zwischen dem ehemaligen Wettermoderator uns seiner ehemaligen Geliebten hinter verschlossenen Türen abgehalten worden. Nach anderthalb Jahren traf Kachelmann am Mittwoch in der Verhandlung vor dem Landgericht Frankfurt erstmals wieder auf seine ehemalige Geliebte Claudia D., die ihn der Vergewaltigung beschuldigt hatte. Im Zivilverfahren fordert er den Ersatz von Gutachterkosten, die ihm wegen der Verhaftung entstanden seien.

    Richter schickte die Zuschauer gleich nach Verhandlungsbeginn raus

    Gleich nach Verhandlungsbeginn schickte der Vorsitzende Richter Richard Kästner Zuschauer und Journalisten aus dem Gerichtssaal. Es müssten "persönliche Verhältnisse der Parteien erörtert werden, die nicht in die Öffentlichkeit gehören".

    Der Schweizer Wettermoderator fordert 13.352,69 Euro Schadenersatz - Kosten für Gutachten, die er zu seiner Verteidigung erstellen ließ. Im Strafprozess hatte das Landgericht Mannheim Kachelmann im Mai 2011 freigesprochen. Von einer vorsätzlichen Falschbeschuldigung seitens der Ex-Geliebten gingen die Richter dabei jedoch nicht aus. Als Kläger im Zivilprozess muss Kachelmann nun - anders als im Strafverfahren - beweisen, dass seine Ex-Freundin ihn zu Unrecht beschuldigt hat.

    Gericht ordnete an, dass beide persönlich erscheinen müssen

    Der 54-Jährige erschien in Begleitung seines Strafverteidigers Johann Schwenn und der Anwältin Ann Marie Welker, die die Schadenersatzklage verfasst hat. Claudia D. betrat den Gerichtssaal erst kurz vor Beginn der Verhandlung an der Seite ihres Anwalts Manfred Zipper. Vor den Fotografen schützte sie sich mit einer Sonnenbrille.

    Das Gericht hatte angeordnet, dass sowohl Kachelmann als auch Claudia D. persönlich erscheinen sollten - was in einem Zivilprozess sonst nicht zwingend erforderlich ist. Der Vorsitzende Richter kündigte an, zunächst eine sogenannte Güteverhandlung zu führen. Dabei versucht das Gericht, eine gütliche Einigung zu erreichen.

    Vor Gericht demonstrierten Aktivistinnen gegen den "Opferindustrie"-Vorwurf

    Die 18. Zivilkammer hatte den Ausschluss der Öffentlichkeit bereits vor Verhandlungsbeginn beschlossen. Erst nach Ende der Verhandlung wollen die Richter verkünden, wann sie ein Urteil verkünden oder gegebenenfalls weiter verhandeln.

    Vor dem Gericht demonstrierten einige Aktivistinnen einer "Initiative für Gerechtigkeit bei sexueller Gewalt". Sie wandten sich gegen Kachelmanns Vorwurf, es gebe eine "Opferindustrie", die zum Nachteil beschuldigter Männer wirke.

    Der Fall Kachelmann

    Jörg Kachelmann war wohl der beliebteste Wetterfrosch Deutschlands. Seit 1994 moderiert er "Das Wetter im Ersten". Seine sympathische Ausstrahlung und der lässige Kleidungsstil machten ihn für viele Frauen attraktiv.

    Bis Mitte der 90er Jahre war Kachelmann mit Katja Hösli verheiratet. Sie teilte seine Leidenschaft für die Meteorologie und hatte sich auf die Veranschaulichung von Wetterdaten spezialisiert.

    Am 20 März 2010 dann der Schock: Jörg Kachelmann wird wegen des Verdachts auf besonders schwere Vergewaltigung und gefährliche Körperverletzung festgenommen. Er soll seine Ex-Freundin mit einem Küchenmesser bedroht und zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Kachelmann beteuert seine Unschuld.

    Die Öffentlichkeit ist entsetzt über die Details aus Kachelmanns Privatleben, die nun von mehreren Seiten ans Tageslicht gelangen. Verschiedene Frauen berichten davon, wie der Moderator sie über Jahre hinweg systematisch betrogen hat.

    Am 29. Juli 2010 wird Kachelmann auf Anordnung des Oberlandesgerichts Karlsruhe aus der Untersuchungshaft entlassen, da mittlerweile erste Zweifel an seiner Schuld aufgetaucht sind und kein dringender Tatverdacht mehr besteht.

    Am 6. September 2010 beginnt schließlich die Hauptverhandlung.

    Die Befragung des mutmaßlichen Opfers dauert insgesamt viele Stunden. Trotz mancher Widersprüche bleibt der Vorwurf der Vergewaltigung bestehen.

    Ende November wechselt Kachelmann den Anwalt. Johann Schwenn ist nun für seinen Fall zuständig.

    Am Ende der Verhandlung forderte die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten.

    Weil die Schuld des Angeklagten aber nicht zweifelsfrei bewiesen werden konnte, entschied sich das Landesgericht Mannheim für den Freispruch.

    In der Klageschrift argumentiert Rechtsanwältin Welker wie folgt: Claudia D. habe Kachelmann zu Unrecht beschuldigt, um ihn verhaften zu lassen. Deshalb habe sie ihm den daraus resultierenden Schaden zu ersetzen. Sollte Kachelmann Erfolg haben, könnten weitere Forderungen auf Claudia D. zukommen. Mit der Klage mache Kachelmann "lediglich einen kleinen Teil" des Schadens geltend, der ihm durch die - nach seinem Vorbringen - falsche Beschuldigung entstanden sei, heißt es in der Klageschrift. Weitergehende Schäden, etwa Kosten der Verteidigung und Verdienstausfälle, seien nicht Gegenstand des Verfahrens. dpa

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