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Wettermoderator: Kachelmann darf Ex-Geliebte nicht als Kriminelle bezeichnen

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Kachelmann darf Ex-Geliebte nicht als Kriminelle bezeichnen

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    Wettermoderator Jörg Kachelmann (56) darf seine ehemalige Geliebte Claudia D., die ihn vor Gericht gebracht hatte, nicht als "Kriminelle" bezeichnen.
    Wettermoderator Jörg Kachelmann (56) darf seine ehemalige Geliebte Claudia D., die ihn vor Gericht gebracht hatte, nicht als "Kriminelle" bezeichnen. Foto: Marjan Murat, dpa

    Eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Mannheim bestätigte am Donnerstag das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe.

    Laut OLG darf Kachelmann zwar den Vergewaltigungsvorwurf als unzutreffend bezeichnen, was notwendigerweise mit dem Vorwurf der falschen Beschuldigung durch die Klägerin verbunden sei. Die Ex-Freundin dürfe aber nicht als "Kriminelle" persönlich herabgewürdigt werden.

    Claudia D. hatte den Moderator der Vergewaltigung bezichtigt. Dieser landete daraufhin in Untersuchungshaft. Am Ende eines mehrere Monate dauernden, spektakulären Prozesses war der Wetterexperte im Mai 2011 aber freigesprochen worden.  dpa

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