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Angst während des Verhörs: Kindermörder Magnus Gäfgen fordert 15.000 Euro Schmerzensgeld

Angst während des Verhörs

Kindermörder Magnus Gäfgen fordert 15.000 Euro Schmerzensgeld

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    Archivbild von Magnus Gäfgen
    Archivbild von Magnus Gäfgen Foto: bsc

    Magnus Gäfgen wurde wegen Mordes an dem elfjährigen Jakob von Metzler verurteilt. Doch der verurteilte Kindesmörder will 15.000 Euro Schmerzensgeld vom Land Hessen. Angeblich sei er während eines Polizeiverhörs gefoltert worden. Vor dem Landgericht Frankfurt hat Magnus Gäfgen die betreffende Vernehmung nach seiner Festnahme geschildert.

    Schmerzen angedroht

    Magnus Gäfgen sei von einem Polizisten Schmerzen angedroht worden, um das Versteck des entführten elfjährigen Jakob von Metzler zu erfahren, sagte Gäfgen. Es sei bereits ein Spezialist mit einem Hubschrauber unterwegs, der dazu ausgebildet sei "mir solche Schmerzen zuzufügen, wie ich sie noch nie erlebt habe", soll der Beamte ihm angedroht haben, so Gäfgen vor Gericht. Eine andere Äußerung habe er als Drohung aufgefasst, dass er aus dem Hubschrauber geworfen werden könnte, sagte der ehemalige Jura-Student.  Der Vernehmungsbeamte habe ihn mehrmals geschubst und mit dem Handballen geschlagen. Der verurteilte Kindermörder berichtete weiter: Nachdem er ihn an der Schulter geschüttelt habe, sei er mit dem Hinterkopf an die Wand geschlagen.   Auch sei ihm, soweit er sich erinnere, mit einer Wahrheitsdroge gedroht worden.

    Magnus Gäfgen hatte angeblich Angst während des Verhörs

    "Hilflosigkeit und Angst" habe er während der etwa zehnminütigen Vernehmung gespürt, so Magnus Gäfgen. Ob er während des Verhörs gefesselt war, da sei er sich nicht mehr sicher. Er gehe aber davon aus, so der 35 Jahre alte Mann. Aus Angst habe er letztendlich die Polizei zur Leiche des elf Jahre alten Jakob geführt.

    Den kleinen Jakob entführt und erstickt

    Der damalige Jurastudent hatte den elfjährigen Jungen am 27. September 2002 entführt und in seiner Wohnung erstickt. Von der Familie forderte er eine Million Euro Lösegeld. Kurz nach der Geldübergabe wurde Gäfgen festgenommen. Die Polizei wähnte Jakob noch am Leben und drohte dem Täter Gewalt an, um das Leben des Kindes zu retten. Daraufhin führte Gäfgen die Beamten zur Leiche an einem See. Das Frankfurter Landgericht verurteilte ihn 2003 zu lebenslanger Haft. Seitdem klagt sich Gäfgen durch alle Instanzen.  Zuletzt landete sein Fall vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Die Richter verurteilten Deutschland wegen Verstoßes gegen das Folterverbot. Die Große Kammer bezweifelte, dass die Behörden angemessen auf den Ernst der Lage reagiert haben. Sie bemängelte, dass die Beamten nur zu geringen Geldstrafen auf Bewährung verurteilt wurden. Die Verurteilung  Gäfgens zu lebenslanger Haft beanstandeten die Richter aber nicht.

    Psychische Schäden habe er von der Gewaltandrohung der Vernehmung davongetragen, sagte Magnus Gäfgen am Donnerstag vor Gericht. Als Zeugen wurden der Vernehmungsbeamte und der damalige Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner geladen. Außerdem sollte ein Gutachter gehört werden. dapd

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